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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Arten von Gerichtsentscheidungen im Mietrecht, Urteil, Beschluss
Im Mietrecht können ganz unterschiedliche Gerichtsentscheidungen ergehen. Schauen Sie genau, worum es sich handelt, damit Sie damit angemessen umgehen können:
Verschiedene Arten von Gerichtsentscheidungen
- Entscheidung über die Prozesskostenhilfe,
das kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sein, oder die Festlegung von Raten,
oder die Ablehnung der Prozesskostenhilfe
Gerichtsentscheidung - Urteil oder Beschluss?
- Urteil,
das kann ein Urteil über einen Teil des Prozesses sein (Teilurteil) oder ein Urteil am Schluss (Schlussurteil), meist ist es eine Entscheidung nach mündlicher Verhandlung - Beschluss, z.B. darüber, welche Zeugen gehört werden sollen (Beweisaufnahme)
oder über die Kosten des Prozesses
Gerichtsentscheidung: Welches Gericht hat entschieden?
- Entscheidung des Amtsgerichts
- Entscheidung des Landgerichts, z.B. über eine Berufung
- Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Versäumnisurteil
- Versäumnisurteil,
ein solches Urteil ergeht, weil eine Partei sich nicht innerhalb einer Frist gemeldet hat, oder zu einem Termin nicht erschienen ist, oder keinen Antrag gestellt hat
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid
Solche Bescheide dienen dazu, einen aufwändigen Prozess zu vermeiden:
Räumungsurteil - Besondere Entscheidungen über die Räumung von Wohnraum, Wohnung
- Entscheidung über eine Räumungsfrist
Je nach der Art der Entscheidung gibt es oft Möglichkeiten, gegen diese Entscheidung nochmals vorzugehen, z.B. durch eine Beschwerde, einen Einspruch, eine Berufung usw.
Wenn Sie eine Entscheidung eines Gerichts erhalten haben, sollten Sie sich möglichst umgehend anwaltlich beraten lassen,
- ob dagegen etwas unternommen werden muss, und
- innerhalb welcher Frist.
Redaktion
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