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Gericht erlässt Vollstreckungsbescheid gegen Mieter

Ein Vollstreckungsbescheid des Gerichts ergeht, wenn zuvor ein gerichtlicher Mahnbescheid über eine Geldforderung erlassen worden ist.

Voraussetzungen für den Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Voraussetzung für den Erlass eines solchen Bescheids ist, dass derjenige, der Schuldner dieser Forderung ist (oder sein soll), auf den gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagiert hat, nicht Widerspruch einlegt und nicht gezahlt hat.

  • Es wird dann ohne weitere Umstände ein Vollstreckungsbescheid beantragt.

Erlass eines Vollstreckungsbescheids ist ein automatisiertes Verfahren

Ebenso wie das Verfahren auf Erlass eines Mahnbescheids ist auch das Verfahren auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, die zweite Stufe, ein schriftliches automatisiertes Verfahren.

Erlass eines Vollstreckungsbescheids - Prüfung, ob die Forderung besteht

Es prüft niemand inhaltlich, ob die Forderung des Gläubigers wirklich besteht. Die Tatsache allein genügt, dass ein Mahnbescheid ergangen ist, zugestellt wurde, und die Formalien für den Antrag auf Vollstreckungsbescheid erfüllt sind.

Vollstreckungsbescheid wird zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig

Wird gegen den Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt, dann wird er rechtskräftig. Er hat dann dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil, der Gläubiger kann dann die Zwangsvollstreckung einleiten und z.B. einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Forderung und die Kosten des gerichtlichen Verfahrens beizutreiben.


Redaktion


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