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Ratgeber Untervermietung
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Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen
Ist ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht zugestellt worden ist, so kann dagegen Einspruch einlegt werden.
Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid - Begründung erforderlich?
Soll ein Vollstreckungsbescheid nicht akzeptiert werden, dann sollte umgehend fachkundiger Rat in Anspruch genommen werden
Der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist ohne besondere Formalitäten möglich, auch eine Begründung ist zunächst nicht nötig
- - eine Begründung ist aber sinnvoll, sollte gut überlegt werden.
Wichtig ist, dass das Schreiben das genaue Aktenzeichen angibt.
Es sollte den Satz enthalten: "Ich lege gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein."
- Und es sollte klar ersichtlich sein, dass der Adressat, also derjenige, dem der Vollstreckungsbescheid zugestellt worden ist, den Einspruch unterschrieben hat.
Frist für Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen beim Gericht eingelegt werden, gerechnet von dem Tag, an dem der Vollstreckungsbescheid zugestellt worden ist.
Der Vollstreckungsbescheid wurde am Donnerstag zugestellt - der Einspruch muss bis zum Donnerstag zwei Wochen später bei Gericht sein.
Das Einspruchsschreiben muss innerhalb der Frist bei Gericht eingegangen sein. Notfalls muss es direkt zu Gericht gebracht werden, oder oder faxen!
- Konnte die Frist unverschuldet nicht eingehalten werden, z.B. weil Sie erst nach Ablauf der Frist aus dem Urlaub oder aus dem Krankenhaus zurückgekommen sind, müssen Sie umgehend einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen.
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid - nur ein Teil der Forderung ist berechtigt
- Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid - ist nur ein Teil der Forderung berechtigt, dann kann Einspruch nur gegen den Teil der unberechtigten Forderung eingelegt werden.
Einspruch und Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung
Allerdings müssen Sie, wenn Sie meinen, die Forderung im Vollstreckungsbescheid nicht zu schulden, außerdem gleich einen weiteren Antrag stellen, nämlich
- den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid.
- Wie der Name schon sagt, ist der Vollstreckungsbescheid vorläufig vollstreckbar, und der Gläubiger könnte trotz des Einspruchs mit der Beitreibung seiner Forderung beginnen, wenn das Gericht nicht die Zwangsvollstreckung einstweilen einstellt.
Das geschieht nur, wenn Sie es ausdrücklich beantragen.
Bei rechtzeitigem Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid kommt es zu einem Prozess
Nach dem rechtzeiigen Einspruch geht das Verfahren in das normale gerichtliche Verfahren über, einen Zahlungsprozess, und das Gericht prüft inhaltlich, ob der Anspruch besteht, gerechtfertigt ist oder nicht.
Redaktion
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