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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Streit im Mietrecht - Entscheidung des Gerichts erfolgt mit Beschluss
Eine Gerichtsentscheidung muss nicht ein Urteil sein, oft entscheidet das Gericht bei einem Mietrechtsstreit auch durch einen Beschluss.
Beschluss kann eine Zwischenentscheidung betreffen - Prozesskostenhilfe
- Gewährung oder Verweigerung von Prozesskostenhilfe,
gegen die Verweigerung der Prozesskostenhilfe kann eine Beschwerde eingelegt werden.
Beschluss über andere Zwischenentscheidung meist nicht anfechtbar
Andere Zwischenentscheidungen sind meist nicht anfechtbar, z.B.:
- Beschluss über eine Fristsetzung, wodurch den beiden Seiten (oder einer Seite) des Prozesses aufgegeben wird, innerhalb einer festgelegten Frist Informationen vorzulegen oder Stellung zu nehmen,
- Beschluss, dass das Gericht Beweise erheben will (Beweisbeschluss)
- Beschluss, welche Seite für eine Beweisaufnahme Vorschuss zahlen muss und wieviel
- Beschluss über die Anberaumung eines Termins
Wenn eine solche Zwischenentscheidung als falsch oder nicht sinnvoll angesehen wird, kann das dem Gericht mitgeteilt und eine Änderung beantragt werden (z.B. wenn im Beweisbeschluss etwas vergessen wurde, oder wenn Sie zu einem angesetzten Termin verhindert sind).
Das Gericht kann dann, muss aber darüber nicht neu und anders entscheiden.
Beschluss kann auch Endentscheidung sein
Es gibt auch Beschlüsse, durch die endgültig über bestimmte Rechte oder Pflichten entschieden werden soll, z.B.
- Kostenfestsetzungsbeschluss,
das ist die Entscheidung, welche Kosten die eine Seite an die andere erstatten muss - Beschluss über eine Räumungsfrist
Beschwerde gegen Beschluss
Manche Beschlüsse können angefochten werden, es muss dann eine Beschwerde eingelegt werden. Normalerweise steht dies am Ende des Beschlusses, und es ist dort auch angegeben, innerhalb welcher Frist die Beschwerde eingelegt werden kann.
Wenn Sie einen Beschluss angreifen wollen, nehmen Sie möglichst umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch.
Redaktion
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