Logo

Streit mit Vermieter der Wohnung - Vergleich schließen, sich einigen

Nicht immer muss ein Streit mit dem Vermieter gerichtlich durch ein Urteil entschieden werden. Es kann vor Gericht und außergerichtlich eine Einigung, ein Vergleich zwischen Mietern und dem Vermieter erfolgen. 

Vergleich mit dem Vermieter in einem Rechtsstreit

Man spricht von einem Prozessvergleich, wenn ein Rechtsstreit, ein Prozess geführt wird, und im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich geschlossen wird.

Außergerichtliche Einigung zwischen Mieter und Vermieter - Vergleich schließen

Es ist immer sinnvoll, im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter eine Einigung anzustreben, ohne dass ein Prozess geführt wird.

Das spart beiden Seiten Zeit, Geld und Ärger. Mieter, die einen Prozess gewonnen haben, erleben auch oft, dass nun an ganz anderer Stelle Schwierigkeiten mit dem Vermieter auftreten.

  • Oft reicht eine einfache Einigung aus:
    z.B.:  Der Vermieter erteilt eine verlangte Erlaubnis schriftlich.
    Der Mieter zahlt die Betriebskostennachzahlung für die Wohnung doch in voller Höhe.

Außergerichtlichen Vergleich zwischen Mieter und Vermieter zur Vermeidung eines Prozesses

Bei etwas komplizierteren Fällen ist es aber wichtig, dass genau dokumentiert wird, worauf sich die Vertragsparteien geeinigt haben, damit nicht wieder Streit entsteht, oder Nachteile für den Mieter, die Mieterin eintreten. Bei einem Vergleich gibt jede Seite ein Stück weit nach.

Beispiele


  • Wird von einer Zahlungsforderung nur ein Teil bezahlt, dann sollte klar vereinbart werden, dass damit diese Forderung insgesamt erledigt ist.
  • Wird die Erlaubnis für Hundehaltung erteilt, kann wichtig sein, ob die Erlaubnis nur für den jetzigen Hund des Mieters gilt, oder auch für einen anderen. 
  • Der Mieter duldet Modernisierungsmaßnahmen, der Vermieter verzichtet teilweise auf die Mieterhöhung.

Ein außergerichtlicher Vergleich sollte immer schriftlich geschlossen werden. Es ist nicht unbedingt notwendig, dass die Einigung in einem Schriftstück niedergelegt wird, aber aus Beweisgründen und bei etwas komplizierten Sachverhalten kann es Schwierigkeiten geben, festzustellen, worauf man sich geeinigt hat.

Hinweis


Lassen Sie einen Vergleich immer von Fachleuten formulieren oder genau prüfen. Der genaue Wortlaut kann später entscheidend sein.

  • Aus einem außergerichtlichen Vergleich kann nicht direkt vollstreckt werden
    (Ausnahme: Vor einem Notar geschlossener Vergleich mit Vollstreckungsklausel).

Wird der außergerichtliche Vergleich von einer Seite nicht eingehalten, kann aber Klage erhoben werden, und dafür bietet dann der Vergleich eine gute Grundlage als vertragliche Vereinbarung.

Mieter und Vermieter schließen Vergleich vor Gericht - Prozessvergleich

Auch wenn ein Prozess bereits begonnen hat, kann eine Einigung vor dem Gericht erfolgen. Es ergeht dann kein Urteil des Gerichts, sondern an dessen Stelle tritt eine von beiden Seiten vor dem Gericht geschlossene Einigung. Wieder kommt es darauf an, dass jede Seite ein Stück weit nachgibt. Es wird auch meist eine Einigung darüber aufgenommen, wieviel von den Prozesskosten jede der Seiten zu tragen hat.

  • Es können in den Prozessvergleich auch Streitpunkte einbezogen werden, die gar nicht eingeklagt worden sind.

Hier kommt es erst recht darauf an, dass der Vergleich genau formuliert ist. 

  • Aus einem Prozessvergleich kann ohne weiteres vollstreckt werden, wie aus einem Urteil.




Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: