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Zwangsvollstreckung - Abwehr einer Vollstreckung als Mieter

Eine Zwangsvollstreckung oder kurz Vollstreckung setzt grundsätzlich voraus, dass ein Urteil besteht, dass ein Gericht durch ein Urteil oder einen Beschluss bestimmt hat, dass ein bestimmter Betrag zu zahlen ist, oder dass durch Urteil bestimmt ist, dass etwas zu tun oder zu8 unterlassen ist.

Vollstreckung einer Gerichtsentscheidung, Zwangsvollstreckung 

Aus einer Gerichtsentscheidung kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, wenn die Entscheidung "vollstreckbar" ist.

  • Ist die Entscheidung schon offiziell zugestellt?
    Es reicht, wenn sie z.B. Ihrem Rechtsanwalt zugestellt wurde. Erkundigen Sie sich dort,
    fragen Sie notfalls beim Gericht.
  • Ist das Urteil rechtskräftig, ist der Beschluss rechtskräftig?
    Normalerweise steht am Ende einer Gerichtsentscheidung, ob sie noch angefochten werden kann, und innerhalb welcher Frist.

Hinweis


Manchmal ist schon nach dem Gesetz verlangt, dass ein Rechtsanwalt tätig wird, grundsätzlich sollten Sie aber umgehend anwaltlichen Rat zu Ihrem mietrechtlichen Fall in Anspruch nehmen.

  • Auch Urteile und Beschlüsse, die noch nicht rechtskräftig sind, können schon vorläufig vollstreckbar sein.
  • Ein Vollstreckungsbescheid (siehe auch Mahnverfahren) ist vollstreckbar.
  • Auch aus einem Vergleich kann vollstreckt werden.

Vermieterpfandrecht - Pfändung von Sachen möglich, obwohl kein Urteil besteht

Hinweis


Ob Sie die Vollstreckung abwehren oder aufschieben können, hängt von den Einzelheiten des Falles, und möglicherweise auch von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

  • Nehmen Sie unbedingt so schnell wie möglich anwaltlichen Rat in Anspruch!


Hinweis

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