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Vollstreckung im Mietrecht - Sicherheitsleistung

Die Vollstreckung aus einem Urteil ist auch im Mietrecht oft erst mal nur gegen Sicherheitsleistung möglich. Was bedeutet das?

Vollstreckung aus einem Urteil, einem Gerichtsbeschluss im Mietrecht

Ist ein Urteil rechtskräftig, endgültig nicht mehr anfechtbar, dann kann aus dem Urteil vollstreckt werden.

  • Besteht das Urteil in einer Zahlungsverpflichtung, dann kann z.B. der Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
  • Ist eine Seite zu einer Handlung oder Unterlassung verurteilt, dann kann beim Gericht beantragt werden, Zwangsmaßnahmen zu beschließen.
  • Ist eine Verurteilung zur Räumung rechtskräftig, dann kann die Vermieterseite den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.

Gleiches gilt für Gerichtsbeschlüsse, z.B. über die Erstattung von Kosten an die Gegenseite: Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann auch wegen der Kosten ohne weiteres vollstreckt werden

Was bedeutet: gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar?

Oft steht in einem Urteil oder einem Beschluss, dass die Entscheidung "vorläufig vollstreckbar" ist.

  • Das bedeutet, dass die Vollstreckung eingeleitet werden kann, obwohl die Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig ist.

Zweck dieser Regelung ist, dass die Seite, die bisher den Prozess gewonnen hat, zügig ihr Recht durchsetzen kann, bloße sinnlose Verzögerungen vermieden werden.

Vorläufige Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Weil es aber durchaus häufig vorkommt, dass eine Gerichtsentscheidung in der nächsten Instanz aufgehoben wird, soll meist eine Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung möglich sein, § 709 ZPO:

Würde die Vollstreckung einfach durchgeführt, und die Entscheidung dann doch im Einspruchsverfahren oder in der nächsten Instanz abgeändert, dann könnte ein Schaden entstanden sein, der gar nicht mehr zu reparieren ist.

Sicherheitsleistung durch Bürgschaft oder Hinterlegung

Wollen Mieter oder Vermieter aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vollstrecken, das

"gegen Sicherheitsleistung in Höhe von ... € vorläufig vollstreckbar"

ist, dann muss bei Gericht vor einer Vollstreckung dieser Betrag hinterlegt oder eine entsprechende Bankbürgschaft besorgt werden, und das muss auch vor Durchführung der Vollstreckung nachgewiesen werden,

Der Grund: Würde das Urteil im weiteren Verfahren abgeändert, die Klage ganz oder teilweise doch abgewiesen, dann stünde jedenfalls dieser Betrag zur Verfügung, um den eingetretenen Schaden auszugleichen.

Vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung

Es gibt auch Entscheidungen, die ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind, § 708 ZPO. Das sind z.B. Konstellationen, in denen die eine Seite den Prozess verloren hat, weil sie nicht auf Fristsetzung des Gerichts reagiert hat, nicht zum Gerichtstermin erschienen ist

Das heißt, in solchen Fällen kann der Vermieter (im umgekehrten Fall der Mieter) die Vollstreckung einleiten, ohne vorher eine Sicherheit zu hinterlegen.

Zwar trägt derjenige, der vollstreckt, dann das Risiko, Schadenersatz zahlen zu müssen, wenn das Urteil doch abgeändert wird, zu Unrecht vollstreckt wurde.

Aber manche Schäden - insbesondere auf Mieterseite der Verlust der Wohnung -  lassen sich gar nicht wirklich in Geld ausgleichen.

Abwendung der Vollstreckung durch eigene Sicherheitsleistung

Wer verurteilt worden ist, kann in manchen Fällen durch eine eigene Sicherheitsleistung die Vollstreckung der Gegenseite erst einmal abwenden. Das heißt, es wird von demjenigen, gegen den vorläufig vollstreckt werden darf, selbst eine entsprechende Bankbürgschaft gestellt, oder der Betrag beim Gericht hinterlegt. Dann steht diese Sicherheitsleistung zur Verfügung für den Fall, dass das Urteil eben doch bestehen bleibt.

  • Steht dieses Abwendungsrecht schon in dem Gerichtsurteil, dann kann die verurteilte Seite von diesem Recht ohne weiteres Gebrauch machen.

Selbstverständlich muss der Gegenseite mitgeteilt werden, wenn eine solche Sicherheit geleistet worden ist, damit die von Vollstreckungsmaßnahmen Abstand nimmt.

  • Steht im Urteil nichts über ein Abwendungsrecht, die Vollstreckung soll aber aufgeschoben werden, dann kann es sinnvoll sein, einen Schutzantrag beim Gericht zu stellen, insbesondere bei einem Räumungsurteil
    Schutz gegen Vollstreckung aus Räumungsurteil
    Dabei ist Eile geboten, denn erst wenn das Gericht positiv entschieden hat, muss die Gegenseite die Vollstreckung unterlassen.

Art und Höhe der Sicherheitsleistung

Das Gericht legt fest, in welcher Art und Höhe die Sicherheit zu leisten ist, § 108 ZPO.


Redaktion


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