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Ratgeber Untervermietung
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Räumungsurteil gegen Mieter oder Bewohner einer Wohnung, Haus
Durch ein Räumungsurteil werden Mieter oder Bewohner durch ein Gericht verpflichtet, eine Wohnung oder ein Haus zu "räumen" und an den Vermieter oder Eigentümer "herauszugeben".
Räumungsurteil - was bedeutet Räumen und Herausgeben?
Räumen bedeutet:
- Die Bewohner müssen Haus oder Wohnung von allen ihren Sachen befreien.
Herausgeben bedeutet:
- Es muss geöffnet werden und es müssen vorhandene Schlüssel dem Vermieter, seinem Beauftragten oder dem beauftragten Gerichtsvollzieher übergeben werden.
Urteil auf Räumung der Wohnung, des Hauses - Anordnungen des Gerichts werden nicht befolgt
Werden die Anordnungen des Gerichts nicht befolgt, dann kann der Vermieter durch den Gerichtsvollzieher räumen lassen, auch die Schlösser austauschen lassen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
In dem Räumungsurteil muss das Objekt - also die Wohnung oder das Haus - genau angegeben werden, jedenfalls so genau, dass der Gerichtsvollzieher es identifizieren kann.
Wurde ein Räumungsvergleich geschlossen, schauen Sie bitte hier:
Mietrecht - Räumungsvergleich über die Mietwohnung
Räumungsfrist für das Räumen der Wohnung, des Hauses ist im Räumungsurteil genannt
Wurde vom Gericht mit dem Urteil eine Räumungsfrist gewährt, dann muss diese im Räumungsurteil stehen.
Das Räumungsurteil muss zugestellt werden, entweder an die Mieter oder an deren Anwälte.
Das Räumungsurteil muss die Personen nennen, die durch das Urteil zur Räumung und Herausgabe verpflichtet werden.
- Wenn die Räumungsfrist nicht eingehalten werden kann, muss rechtzeitig die Verlängerung der Räumungsfrist beantragt werden.
Räumen der Wohnung, des Hauses - das Gericht hat keine Räumungsfrist gewährt
Steht in dem Urteil keine Frist, dann bedeutet das, dass die Räumung und Herausgabe sofort erfolgen muss, wenn nicht noch später eine Räumungsfrist bewilligt wird.
Räumungsurteil - wann bekommen Mieter eine Räumungsfrist?
- Räumungsurteile sind sofort vollstreckbar. Das heißt, der Vermieter kann umgehend einen Gerichtsvollzieher beauftragen, selbst wenn eine Berufung eingelegt ist!
Spätestens in der mündlichen Verhandlung im Räumungsprozess muss eine Räumungsfrist beantragt werden, sonst kann sie auch später nicht gewährt werden.
Räumung der Wohnung, des Hauses - Berufung gegen Räumungsurteil einlegen
Wurde vom Gericht ein Räumungsurteil ausgesprochen, ist dieses sogar schon zugestellt, dann ist, sollte eine Berufung gegen das Urteil beabsichtigt sein, sofort ein fachkundiger Anwalt aufzusuchen!
Um Berufung gegen ein Räumungsurteil einzulegen brauchen Mieter in jedem Fall einen Anwalt.
- Auch wenn Sie das Räumungsurteil nicht angreifen wollen, aber z.B. eine verlängerte Räumungsfrist brauchen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
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