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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Räumungsvergleich - Räumungsvereinbarung für die Mietwohnung
Durch einen Räumungsvergleich bzw. eine Räumungsvereinbarung können sich Vermieter und Mieter darüber einigen, wann genau und in welchem Zustand die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben wird.
Räumungsvergleich zur Räumung der Mietwohnung mit Vermieter kann sinnvoll sein
Durchaus besteht häufiger Unklarheit darüber, ob eine Kündigung den Mietvertrag beendet hat, oder welche von mehreren Kündigungen den Mietvertrag beendet hat. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, in einem Räumungsvergleich festzulegen, wann der Mietvertrag endet, die Wohnung zurückgegeben werden muss. Mit einer schriftlichen Räumungsvereinbarung erhalten Mieter und Vermieter Klarheit darüber, wann der Mieter die Wohnung aufgibt, wann der Vermieter die Wohnung zurück erhält und es kann auch geregelt werden, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wird.
Außergerichtliche Räumungsvereinbarung für die Rückgabe der Wohnung
Ist noch kein Gerichtsprozess zwischen Mieter und Vermieter anhängig, dann spricht man meist von einer Räumungsvereinbarung:
Räumungsvereinbarung für Wohnraum
Aus einer solchen außergerichtlichen Räumungsvereinbarung kann nicht unmittelbar vollstreckt werden. Das bedeutet: hält eine Seite die Verpflichtungen nicht ein, muss die andere Seite möglicherweise klagen, um die getroffene Vereinbarung durchzusetzen.
- Eine Räumungsvereinbarung kann auch weitere Streitpunkte zwischen den Vertragsparteien klären bzw. erledigen:
Räumungsvereinbarung - Inhalt und Regelungen, Checkliste
Räumungsvergleich für die Rückgabe der Mietwohnung vor Gericht schließen
Streiten Vermieter und Mieter schon vor Gericht - besonders wenn eine Räumungsklage verhandelt wird -, dann wird eine Räumungsvereinbarung meist als Räumungsvergleich abgeschlossen.
Aus dem Räumungsvergleich für die Wohnung kann unmittelbar vollstreckt werden
Ein vor einem Gericht geschlossener oder von einem Gericht bestätigter Räumungsvergleich, in den auch weitere Regelungen (siehe Räumungsvereinbarung im Mietrecht) aufgenommen werden können, ist genauso vollstreckbar wie ein Urteil.
- Die getroffenen Vereinbarungen sollten genau eingehalten werden, und das sollte auch beweisbar sein (z.B. wenn im Vergleich vereinbart ist, die Wohnung soll "besenrein" zurückgegeben werden, dann ist es gut, einen Zeugen dafür zu haben, dass das auch so geschehen ist).
Räumungsvergleich - Verlängerung der Räumungsfrist nur manchmal möglich
Eine in einem Räumungsvergleich vereinbarte Räumungsfrist kann nur unter besonderen Umständen durch das Gericht verlängert werden.
- Wenn das in Frage kommt, nehmen Sie umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch!
Redaktion
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