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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Räumungsurteil, Räumungsvergleich - Verlängerung Räumungsfrist
Die durch ein Räumungsurteil festgelegte oder in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarte Räumungsfrist für die Wohnung kann verlängert werden. Die Verlängerung der Räumungsfrist muss rechtzeitig beantragt und gut begründet werden.
Räumungsurteil - Räumungsfrist ist bei Gericht zu beantragen
Hat der Vermieter den Mietvertrag gekündigt und eine Räumungsklage eingeleitet, dann sollte schon im ersten Verhandlungstermin eine Räumungsfrist beantragt werden.
- Hält das Gericht die Kündigung für berechtigt, dann muss es besonders prüfen, welche Räumungsfrist gewährt wird.
- Die gewährte Räumungsfrist steht dann im Räumungsurteil.
Vom Gericht gewährte Räumungsfrist für die Wohnung kann verlängert werden
Die Räumungsfrist wird gewährt, damit der Mieter eine andere Wohnung finden kann.
Gelingt die Suche, trotz nachweisbarer intensiver Anstrengungnen, innerhalb der gewährten Frist nicht:
- Mieter können eine Verlängerung der Räumungsfrist beantragen:
Räumungsurteil - wann bekommen Mieter eine Räumungsfrist?
Verlängerung der Räumungsfrist rechtzeitig bei Gericht beantragen - wie lange ist die Frist?
- Der Verlängerungsantrag muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der im Urteil gesetzten Räumungsfrist bei Gericht sein.
- Der Verlängerungsantrag muss gut begründet werden.
Sie müssen erklären und belegen, auf welche Wohnungen Sie sich beworben haben, und begründen, warum es nicht zum Vertragsabschluss gekommen ist.
Urteil:
Räumungsfrist - Antrag auf Verlängerung muss gut begründet sein.
Auch bei einem gerichtlichem Räumungsvergleich kann die Räumungsfrist verlängert werden
Auch wenn ein gerichtlicher Räumungsvergleich geschlossen wurde, in dem ein bestimmter Räumungstermin vereinbart wurde, kann der Mieter beim Amtsgericht beantragen, dass eine längere Räumungsfrist gewährt wird.
- Der Antrag muss auch in diesem Fall spätestens zwei Wochen vor Ablauf des vereinbarten Räumungstermins bei Gericht sein.
- Immer muss gut begründet und belegt werden, warum die Wohnung nicht termingerecht geräumt werden kann, welche Schwierigkeiten bestehen, welche Bewerbungen abgelehnt wurden.
Genügen dem Gericht Ihre zu beweisenden Angaben nicht, dann kann das durchaus dazu führen, dass eine Verlängerung der Räumungsfrist abgelehnt wird.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Bemühungen um eine Wohnung gut dokumentieren, schreiben Sie auf, wo Sie anrufen, wo Sie sich bewerben, sammeln Sie Absagen von Vermietern, Wohnungsgesellschaften. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten.
Redaktion
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