Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Räumungsurteil, Räumungsvergleich - Verlängerung Räumungsfrist
Die durch ein Räumungsurteil festgelegte oder in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarte Räumungsfrist kann verlängert werden. Die Verlängerung muss aber rechtzeitig beantragt und gut begründet werden.
Räumungsurteil - Räumungsfrist ist bei Gericht zu beantragen
Hat der Vermieter den Mietvertrag gekündigt und eine Räumungsklage eingeleitet, dann sollte schon im ersten Verhandlungstermin eine Räumungsfrist beantragt werden.
- Wenn das Gericht die Kündigung für berechtigt hält, muss es besonders prüfen, welche Räumungsfrist gewährt wird. Diese steht dann im Räumungsurteil.
Vom Gericht gewährte Räumungsfrist für die Wohnung kann verlängert werden
Die Räumungsfrist wird gewährt, damit der Mieter eine andere Wohnung finden kann.
Wenn dies innerhalb der gewährten Frist nicht gelingt, können Sie als Mieterin oder Mieter eine Verlängerung der Räumungsfrist beantragen: Räumungsurteil - wann bekommen Mieter eine Räumungsfrist?
Verlängerung der Räumungsfrist rechtzeitig bei Gericht beantragen - Wie lange ist die Frist?
- Der Verlängerungsantrag muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der im Urteil gesetzten Räumungsfrist bei Gericht sein.
- Der Verlängerungsantrag muss gut begründet werden.
Sie müssen erklären und belegen, auf welche Wohnungen Sie sich beworben haben, und begründen, warum es nicht zum Vertragsabschluss gekommen ist.
Urteil: Räumungsfrist - Antrag auf Verlängerung muss gut begründet sein
Auch bei gerichtlichem Räumungsvergleich kann Räumungsfrist verlängert werden
Auch wenn ein gerichtlicher Räumungsvergleich geschlossen worden ist, in dem ein bestimmter Räumungstermin vereinbart wurde, kann der Mieter beim Amtsgericht beantragen, eine (längere) Räumungsfrist zu gewähren.
- Der Antrag muss auch in diesem Fall spätestens zwei Wochen vor Ablauf des vereinbarten Räumungstermins bei Gericht sein.
- Immer muss gut begründet und belegt werden, warum die Wohnung nicht termingerecht geräumt werden kann, welche Schwierigkeiten bestehen, welche Bewerbungen abgelehnt wurden.
Genügen dem Gericht Ihre (zu beweisenden) Angaben nicht, dann kann das durchaus dazu führen, dass eine Verlängerung abgelehnt wird.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Bemühungen um eine Wohnung gut dokumentieren, schreiben Sie auf, wo Sie anrufen, wo Sie sich bewerben, sammeln Sie Absagen von Vermietern, Wohnungsgesellschaften. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: