​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Räumungsfrist verlängern - Gericht lehnt Antrag auf Verlängerung ab
Die Verlängerung einer Räumungsfrist setzt voraus, dass ein Antrag auf Verlängerung rechtzeitig gestellt und gut begründet wird.
Räumungsfrist für Mietwohnung - Verlängerung der Räumungsfrist
Eine im Räumungsurteil oder Räumungsvergleich gesetzte Räumungsfrist, also die Festlegung, bis wann die Wohnung zurückgegeben werden muss, kann verlängert werden.
- Dafür müssen Sie beim Gericht rechtzeitig (Frist ist einzuhalten) einen Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist stellen, und Sie müssen den Antrag gut begründen.
Urteil zur Räumung der Wohnung - Räumungspflicht steht fest
Ist ein Räumungsurteil ergangen, dann hat ein Gericht entschieden, dass die Kündigung berechtigt war. Der Vermieter hat dadurch einen vom Gericht gewährten Anspruch darauf, dass die Wohnung bis zu einem bestimmten Termin geräumt werden muss.
Räumungsfrist wurde in einem Vergleich vereinbart
Ähnlich ist es, wenn Sie einen Räumungsvergleich geschlossen haben.
Im Vergleich haben Mieter sich ebenfalls verpflichtet, die Wohnung zu räumen. Für die Räumung ist ein bestimmter Zeitpunkt festgelegt.
Räumungsurteil, Vergleich - Räumungsfrist verlängern ist möglich
Räumungsfrist verlängern - Gericht entscheidet
- Das Gericht wird die Räumungsfrist nur verlängern, wenn Sie das Gericht überzeugen können, dass Sie alles getan haben, eine andere Wohnung zu finden, das aber nicht gelungen ist.
- Ihre Angaben müssen Sie belegen.
Urteil: Verlängerung der Räumungsfrist abgelehnt
Ein Mieter hatte lediglich vier Wohnungen benennen können, auf die er sich beworben hatte. Das reichte dem Landgericht Darmstadt nicht aus. Es entschied (Beschluss v. 28.4.2017, Az. 6 S 65/17), die Räumungsfrist nicht zu verlängern, weil der Mieter seine Bemühung um Ersatzwohnraum nicht ausreichend belegt habe.
Verlassen Sie sich nicht darauf, es sei "jedem klar", dass die Lage am örtlichen Wohnungsmarkt extrem schwierig ist. Dokumentieren Sie genau, was Sie unternehmen, auf welche Anzeigen Sie sich bewerben, auch in Internetportalen, wo Sie persönlich nachfragen.
Beschränken Sie die Wohnungssuche auch nicht auf den unmittelbaren Umkreis Ihrer bisherigen Wohnung.
Lesetipps zum Thema
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: