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Einspruch gegen Versäumnisurteil
Gegen ein Versäumnisurteil kann Einspruch eingelegt werden.
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils schriftlich bei dem Gericht einzulegen, das dieses Versäumnisurteil erlassen hat.
Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil
Spätestens am letzten Tag der Frist muss der Einspruch beim Gericht eingegangen sein. Notfalls muss zugleich ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden.
- Durch einen zulässigen Einspruch wird der Rechtsstreit in den Stand vor der Säumnis, zeitlich vor die Entscheidung des Gerichts über das Versäumnisurteil, zurück versetzt.
Wird der Einspruch gegen das Versäumnisurteil vom Gericht als zulässig und möglicherweise begründet gewertet, so setzt das Gericht in aller Regel einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. In diesem Termin wird die ergangene Entscheidung überprüft.
Versäumen Sie auch den jetzt angesetzten Verhandlungstermin, dann ergeht ein Zweites Versäumnisurteil, gegen das rechtlich meist gar nichts mehr zu machen ist.
Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil sollte gleich die Einspruchsbegründung enthalten
Die Einspruchsbegründung, also
- Gründe, warum das Versäumnisurteil nicht hätte ergehen dürfen,
Angaben und Beweismittel, warum das, was die Gegenseite vorgebracht hat, nicht richtig ist,
- die rechtlichen Gründe, warum das Urteil nicht richtig ist,
sollte innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist erfolgen, oder es sollte wenigstens eine Fristverlängerung beantragt werden.
Wird der Einspruch fristgerecht eingelegt und erfolgt die Einspruchsbegründung später, dann führt dies nicht unbedingt zur Unwirksamkeit des Einspruchs.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass das Gericht die Begründung zurückweist, wenn sich das Verfahren durch eine verspätet vorgebrachte Einspruchsbegründung verzögern würde.
- Die Einspruchsbegründung kann für Ihren Prozess entscheidend sein. Es ist dringend zu empfehlen, dafür einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Redaktion
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