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Ratgeber Untervermietung
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Einspruch gegen Versäumnisurteil
Gegen ein Versäumnisurteil kann Einspruch eingelegt werden.
Wann ergeht ein Versäumnisurteil?
Erscheint ein Prozessgegner zum Gerichtstermin, trotz ordnungsgemäßer Ladung, nicht, dann kann deswegen ein Versäumisurteil beantragt werden.
Ein Versäumnisurteil kann auch in einem schriftlichen Vorverfahren gegen einen Beklagten ergehen, wenn dieser nicht rechtzeitig angezeigt hat, dass er sich gegen die Klage verteidigen will.
Versäumnisurteil im Prozess mit Vermieter - was ist das, was tun?
Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil
Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils schriftlich bei dem Gericht einzulegen, das dieses Versäumnisurteil erlassen hat.
Bis wann muss der Einspruch gegen das Versäumnisurteil beim Gericht sein?
Spätestens am letzten Tag der Frist muss der Einspruch beim Gericht eingegangen sein. Notfalls muss zugleich ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden.
- Durch einen zulässigen Einspruch wird der Rechtsstreit in den Stand vor der Säumnis, zeitlich vor die Entscheidung des Gerichts über das Versäumnisurteil, zurück versetzt.
Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil sollte gleich die Einspruchsbegründung enthalten
Die Einspruchsbegründung, also die
- Gründe, warum das Versäumnisurteil nicht hätte ergehen dürfen,
Angaben und Beweismittel, warum das, was die Gegenseite vorgebracht hat, nicht richtig ist,
- die rechtlichen Gründe, warum das Urteil nicht richtig ist,
sollte innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist erfolgen, oder es sollte wenigstens für die Begründung des Einspruchs eine Fristverlängerung beantragt werden.
Wird der Einspruch fristgerecht eingelegt und erfolgt die Einspruchsbegründung erst später, dann führt dies nicht unbedingt zur Unwirksamkeit des Einspruchs.
- Es besteht aber die Möglichkeit, dass das Gericht die Begründung zurückweist, wenn sich das Verfahren durch eine verspätet vorgebrachte Einspruchsbegründung verzögern würde.
- Die Einspruchsbegründung kann für Ihren Prozess entscheidend sein. Es ist dringend zu empfehlen, dafür einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Das Gericht prüft den Einspruch gegen das Versäumnisurteil
Wird der Einspruch gegen das Versäumnisurteil vom Gericht als zulässig und möglicherweise begründet gewertet, so setzt das Gericht in aller Regel einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. In diesem Termin wird die ergangene Entscheidung überprüft.
Versäumen Sie auch den jetzt angesetzten Verhandlungstermin, dann ergeht ein Zweites Versäumnisurteil, gegen das rechtlich meist gar nichts mehr zu machen ist.
Redaktion
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