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Entscheidung des Bundesgerichtshofs praktisch nicht anfechtbar

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist praktisch nicht anfechtbar.

Bundesgerichtshof hat in Ihrem Fall entschieden - mögliche Ergebnisse

Wenn der Bundesgerichtshof (BGH) in Ihrer eigenen Sache entschieden hat, sind drei Ergebnisse möglich:

  • Wenn der BGH die Revision nicht annimmt, oder die Revision zurückweist, dann bleibt es bei dem Urteil der Vorinstanz, das entsprechende Urteil des Landgerichts oder Oberlandesgerichts wird rechtskräftig und kann ohne Einschränkungen vollstreckt werden.
  • Wenn der BGH die Revision angenommen hat und die Revision zumindest teilweise für begründet hält, aber keine weitere Sachaufklärung für erforderlich hält, dann kann der BGH in der Sache selbst entscheiden. Das Urteil der Vorinstanz - Landgericht oder Oberlandesgericht - wird dann entsprechend abgeändert und kann nur in der abgeänderten Form durchgesetzt werden.
  • Wenn der BGH die Revision angenommen hat und die Revision zumindest teilweise für begründet hält, aber für erforderlich hält, dass die Vorinstanz bestimmte Tatsachen noch aufklärt, dann wird an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Verfahren läuft dort erneut an, mit dem Ziel einer neuen Entscheidung von Landgericht bzw. Oberlandesgericht.

Gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes Verfassungsbeschwerde einlegen

Theoretisch gibt es gegenüber Entscheidungen des Bundesgerichtshofs noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Allerdings haben Verfassungsbeschwerden nur in sehr wenigen Fällen Erfolg. Die meisten Verfassungsbeschwerden werden gar nicht erst zur Prüfung angenommen.

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes - Bedeutung für andere Gerichte, den eigenen Fall

Entscheidungen, die der Bundesgerichtshof in anderen Fällen getroffen hat, entscheiden streng genommen nicht auch Ihren Fall.

Allerdings folgen viele Richter der Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte den Grundlinien der BGH-Rechtsprechung.




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