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Berliner Modell - Räumungsurteil und Vermieterpfandrecht 

Hat der Vermieter gerichtlich ein Räumungsurteil durchgesetzt, dann kommt es sehr häufig zur Anwendung des "Berliner Modells".

Räumungsurteil und Vermieterpfandrecht nach dem Berliner Modell

Das bedeutet: Der Gerichtsvollzieher erhält auf Grund des Räumungsurteils vom Vermieter nur den Auftrag, dem Vermieter wieder den Besitz an der Wohnung zu verschaffen. 

  • In solchen Fällen wird meist nur das Schloss ausgewechselt, der Vermieter erhält die Schlüssel und damit den Besitz an der Wohnung, der Gerichtsvollzieher nimmt keine Beschlagnahme des Hausrats vor. 
  • Einrichtung und Hausrat verbleiben dann zunächst häufig in den Räumen, bis klar ist, was mit den Sachen passiert.
  • Der Vermieter kann den gesamten Hausrat auch an anderer Stelle einlagern. Die Sorgfaltspflichten dafür hat der Vermieter.

Ãœber das Vermieterpfandrecht kann der Vermieter Eigentum des Mieters zu Geld machen

Wegen seiner Forderungen darf der Vermieter über das Vermieterpfandrecht Sachen verwerten, d.h. versteigern, verkaufen, um das Geld zur Deckung seiner Forderungen zu verwenden - aber nicht solche Gegenstände, die nicht pfändbar sind, die unter den Pfändungsschutz fallen. 

Einige Sachen, insbesondere persönliche Gegenstände sind unpfändbar

Bestimmte Gegenstände sind unpfändbar, § 811 ZPO. Das betrifft insbesondere

Persönliche Gegenstände (wie Kleidung, Dokumente, Fotos), aber auch Haustiere, Nahrungs- und Heizbedarf für vier Wochen.

Alle dem Pfändungsschutz unterliegenden Sachen müssen vom Vermieter ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Verwertung der gepfändeten Sachen - Sicherheitsleistung

Zweck der Pfändung ist, dass die gepfändeten Gegenstände verwertet - versteigert - werden, und mit dem Erlös Schulden bezahlt werden. Die Verwertung des Hausrats könen Sie als Mieterin oder Mieter durch Stellung einer Sicherheit in Höhe der Forderungen verhindern.

  • Es ist sogar möglich, für einzelne Sachen in Höhe des Wertes eine Sicherheit zu leisten und so die Verwertung zu verhindern.

Redaktion


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