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Vermieterpfandrecht - persönliche Dinge und Sachen nicht pfändbar

Der Vermieter hat an den Sachen, Eigentum des Mieters ein Vermieterpfandrecht, aber nicht an persönlichen Sachen. 

Pfandrecht des Vermieters an Dokumenten, Fotos, persönlichen Sachen besteht nicht

Aber persönliche Gegenstände (wie Kleidung, Dokumente, Fotos) sind unpfändbar und müssen, wie alle dem Pfändungsschutz unterliegenden Sachen, vom Vermieter ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

  • Solche Sachen muss der Vermieter auf Verlangen auch an den Mieter zurückgeben.  

Lesen Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Vermieterpfandrecht.

Vermieterpfandrecht - Herausgabe nicht pfändbarer persönlicher Dinge vom Vermieter fordern

Hat der Vermieter die Wohnung geräumt, sein Vermieterpfandrecht wahr genommen, dann müssen

  • ehemalige Mieter die Herausgabe nicht pfändbarer Dinge und Gegenstände ausdrücklich vom Vermieter fordern.

Vermieterpfandrecht - es gbt eine Frist für die Herausgabe persönlicher Dinge und Sachen

  • Innerhalb eines Monats müssen Sie dies vom Vermieter verlangen.
    Dies sollten Sie dem Vermieter schriftlich und nachweisbar mitteilen und auch die Sachen möglichst einzeln benennen.

Vermieterpfandrecht - ehemaliger Mieter versäumt Frist für die Herausgabe persönlicher Dinge 

  • Wird diese gesetzliche Frist versäumt, dann kann der Vermieter nach Ablauf eines Monats alle Sachen verwerten.
  • Dies betrifft dann auch Sachen, die dem Pfändungsschutz unterliegen!
  • Wertlose Dinge kann er wegwerfen, entsorgen.

Vermieterpfandrecht - wie lange hat der Vermieter Sachen des Mieters aufzubewahren?

Die Meinungen unter Juristen, wie lange persönliche Dinge vom Vermieter aufzubewahren sind, gehen auseinander.

Manche sagen, der Vermieter muss den ehemaligen Mieter ausdrücklich auffordern, die Sachen abzuholen, muss eine ausreichende Frist setzen (genannt werden 2 Monate), und ausdrücklich androhen, dass danach die Sachen vernichtet werden.

Fordert der Vermieter den Mieter nicht auf, dann kann daraus ein Schadenersatzanspruch des Mieters entstehen.

Andere Juristen sagen, dass auch persönliche Gegenstände weggeworfen werden können, wenn innerhalb eines Monats der Mieter seine Sachen nicht abholt.


Redaktion


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