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Beweise im Prozess gegen Vermieter - wie kann ich das beweisen?

Im Prozess, im Streit vor Gericht, kommt es sehr darauf an, beweisen zu können, wie etwas abgelaufen ist, wann etwas geschehen ist, also den Beweis für einen Sachverhalt zu führen und auch beweisen zu können, wann ein Schreiben zugestellt wurde.

Beweisführung - ist ein bestimmter Brief, ein Schreiben beim Vermieter angekommen?

Es gehört auch dazu, beweisen zu können, ob und auch wann die Gegenseite einen bestimmten Brief mit einem bestimmten Inhalt erhalten hat (oder auch ob und wann Sie selbst einen Brief vom Vermieter erhalten haben).
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis, Beweis des Zugangs 

Wann hat der Vermieter, die Verwaltung von Mängeln erfahren?

Geht es um Mängel, dann ist der Nachweis wichtig, wann die Mängelanzeige beim Vermieter angekommen ist, aber auch, seit wann an Ihrer Wohnung etwas nicht in Ordnung ist, und häufiger kommt es auch darauf an zu beweisen, was in einer wichtigen Situation gesagt, passiert ist.

Aber nicht nur für einen Prozess brauchen Sie Beweismittel — manchmal kann ein Prozess sogar vermieden werden, wenn die Gegenseite weiß, dass Sie ordentliche Beweismittel haben.

Briefe als Beweismittel - Zugang von Schreiben muss in der Regel nachgewiesen werden

In der Regel müssen Sie den Zugang von Schreiben bei der Gegenseite (Vermieter, Hausverwaltung) nachweisen können.

    Prozess gegen Vermieter - Beweise für einen Rechtsstreit müssen sorgfältig gesammelt werden

    Ganz wichtig ist die sorgfältige Sammlung von Einzelheiten und Beweisen bei länger andauernden Missständen oder Auseinandersetzungen.

    Beispiele


    Bei Beeinträchtigung durch Bauarbeiten unbedingt ein genaues Bautagebuch führen,

    bei Lärmbeeinträchtigungen ein Lärmprotokoll,

    bei Heizungsmängeln ein Heizprotokoll.

    Bei einer bevorstehenden Modernisierung immer Beweise für den Zustand des Hauses sammeln:
    Instandsetzungskosten, Reparaturen sind bei einer Modernisierungsmieterhöhung nicht zu berücksichtigen!

    Welchen Beweis liefern Fotos, Videos im Rechtsstreit, Prozess mit dem Vermieter? 

    Fotos (auch Videos) können vom Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Ideal ist es, wenn ein Zeuge fotografiert oder Filmaufnahmen macht.
    ​​​​​​​Der Zeuge kann dann bestätigen, dass (und zu welchem Zeitpunkt) es genau so auch in der Realität aussah.
    Fotos als Beweis vor Gericht 

    Tipp


    Als Zeugen können Ihre Nachbarn oder Freunde sehr wichtig sein. Stimmen Sie sich möglichst rechtzeitig mit ihnen ab, so dass sie im Haus sind, wenn Sie Zeugen brauchen.

    • Mithören von Telefonaten als Beweis:​​​​​​​
      Wenn andere über Lautsprecher das Gespräch mithören, Telefonate als Beweis aufgenommen werden:
      Telefongespräche als Beweismittel

    Beweismittel vor Gericht im Mietrechtsstreit, im Mietrechtsprozess 
    Die Prozessordnung kennt – außer der persönlichen Prüfung durch den Richter – nur drei Beweismittel:

    • die Urkunde – das kann z.B. der Mietvertrag, aber auch jeder Brief sein, wenn aus ihm eindeutig hervorgeht, wer ihn geschrieben hat
    • das Sachverständigengutachten – das ist ein vom Gericht selbst beauftragter Sachverständiger, der zur Neutralität verpflichtet ist
    • die Zeugenaussage als Beweismittel – dazu muss ein Zeuge oder Zeugen mit Vorname, Name und Anschrift benannt werden. Zeugen können persönlich von dem Richter befragt werden.
    Hinweis


    Für komplizierte Sachverhalte (z.B. für die Durchsetzung von Reparaturen, Instandsetzungen) kann es erforderlich sein, selbst einen Kostenvoranschlag anzufordern, selbst ein Gutachten (ein sogenanntes Privatgutachten) in Auftrag zu geben, oder ein selbständiges Beweisverfahren beim Gericht zu beantragen - lassen Sie sich beraten, wenn Sie vor solche einem Problem stehen.

    Anzeige gegen Vermieter - Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Untreue, Beleidigung

    Es kann möglich sein, dass sich der Vermieter so verhalten hat, dass man als Mieter eine Strafanzeige gegen ihn wegen besonderer Vorkommnisse in Betracht zieht.

    Weitere Hinweise: 
    Strafanzeige gegen den Vermieter 



    Hinweis

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