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Post vom Gerichtsvollzieher - Vorsicht geboten!
Kommt Post vom Gerichtsvollzieher, dann ist die Lage bereits meist ernst. Bevor Fehler passieren, nehmen Sie zeitnah eine rechtliche Beratung in Anspruch.
Der Gerichtsvollzieher kündigt eine Zwangsvollstreckung an - Vorsicht geboten
Ist eine Zwangsvollstreckung im Schreiben angekündigt, dann bedeutet das, dass schon mindestens ein Gericht gegen Sie entschieden hat:
Es liegt dann jedenfalls ein vollstreckbares Urteil, möglicherweise sogar bereits ein rechtskräftiges Urteil gegen Sie vor:
Rechtskraft eines Urteils - Urteil wird rechtskräftig
Vermieter können wichtige Briefe vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen
Wenn es (noch) nicht um eine Zwangsvollstreckung geht, sondern lediglich ein Brief per Gerichtsvollzieher zugestellt wird, dann bedeutet das, dass die Gegenseite unbedingt nachweisen will, dass Sie diesen Brief erhalten haben, und auch wann genau Sie ihn erhalten haben.
Zustellung vom Gerichtsvollzieher - Schreiben, Benachrichtigung gilt als Zustellung
- Wird ein Schriftstück per Gerichtsvollzieher übersandt, dann gilt dieses schon dann als zugestellt, wenn in Ihrem Briefkasten das Schreiben oder die Benachrichtigung über diese Zustellung eingeworfen wird.
Das heißt, von diesem Zeitpunkt an laufen etwaige Fristen, die unbedingt beachtet werden sollten!
Post vom Gerichtsvollzieher bekommen - prüfen, was zu tun ist, Anwalt aufsuchen
- Sie sollten bei Erhalt eines Schriftstücks oder einer Benachrichtigung vom Gerichtsvollzieher sofort mit dem Schreiben einen Rechtsanwalt aufsuchen und prüfen lassen, was zu tun ist.
Lesetipps
Auch Sie können, wenn das Vertrauen zu Ihrem Vermieter gestört ist, der Vermieter sich als unzuverlässig erwiesen hat, wichtige Schreiben durch den Gerichtsvollzieher übersenden, zustellen lassen:
Gerichtsvollzieher mit Zustellung Brief, Schreiben beauftragen
Hier finden Sie eine Übersicht über andere mögliche Formen der Zustellung:
Zustellungsnachweis - Sicherer Versand für Schreiben, Briefe
Vorläufiges Zahlungsverbot durch Gerichtsvollzieher für Mietzahlungen
Räumungsurteil, Räumungsvergleich - verlängern der Räumungsfrist
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