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Vollstreckung oder Zwangsvollstreckung im Mietrecht
Eine Zwangsvollstreckung ist nur möglich, wenn eine Grundentscheidung des Gerichts schon vorliegt.
Wann ist eine Vollstreckung, Zwangsvollstreckung durch den Vermieter möglich?
Eine Zwangsvollstreckung ist möglich aus einem Urteil (z.B. Zahlungsurteil, Räumungsurteil), aber auch aus manchen Beschlüssen der Gerichte (z.B. Kostenbeschlüsse). Weitere Einzelheiten:
Vollstreckung - Durchsetzung eines Urteils - Vollstreckungsbescheid
In manchen Fällen ist eine Zwangsvollstreckung erst möglich, wenn die Seite, die vollstrecken will, entsprechende Sicherheiten gebracht hat, für den Fall, dass die Grundentscheidung noch einmal geändert wird.
In anderen Fällen braucht man für die Vollstreckung wieder eine zusätzliche Gerichtsentscheidung, z.B. wenn Sie ein Instandsetzungsurteil erstritten haben, das durchgesetzt werden soll.
Vollstreckungsmaßnahmen, Zwangsvollstreckung als Mieter abwehren
- Wenn gegen Sie eine Zwangsvollstreckung droht oder eingeleitet ist, sollten Sie sofort anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Jede Verzögerung kann großen Schaden anrichten:
Vollstreckung, Zwangsvollstreckung abwehren
Vollstreckungsmaßnahmen als Mieter einleiten
Auch Mieter können selbstverständlich Vollstreckungsmaßnahmen einleiten:
Vollstreckung als Mieter einleiten - Durchsetzung eines Anspruchs
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