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Vollstreckung - Durchsetzung eines Urteils, Vollstreckungsbescheids

Als Vollstreckung bezeichnet man vor allem die Durchsetzung eines Urteils. 

Durchsetzung, Vollstreckung eines Urteils oder Vollstreckungsbescheids

Ein Urteil kann am Ende eines Gerichtsprozesses der einen Seite oder der anderen Seite Verpflichtungen auferlegen:

Eine Seite wird verurteilt,

  • einen Betrag an die andere Seite zu zahlen,
    das kann auch durch einen sogenannten Vollstreckungsbescheid geschehen,
  • eine Abrechnung zu erteilen,
  • eine bestimmte Auskunft zu erteilen,
  • bestimmte Arbeiten auszuführen,
  • bestimmte Erlaubnisse zu erteilen,
  • bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen.

Damit ist die Verpflichtung der verurteilten Seite festgestellt. Folgt dann die verurteilte Seite dieser Verpflichtung nicht, dann ist für die Durchsetzung eine sogenannte Vollstreckung erforderlich.

Durchsetzung, Vollstreckung eines Urteils - Zivilprozessordung

Mit welchen Mitteln welches Urteil durchgesetzt werden kann, wie die Vollstreckung erfolgen muss, ergibt sich aus Vorschriften der Zivilprozessordnung ab §§ 704 ZPO.

Die Regelungen sind teilweise recht kompliziert. Nehmen Sie fachkundige Beratung in Anspruch.

Als Mieter eine Vollstreckung eines Urteils durchsetzen oder eine Vollstreckung abwehren

Entscheidend ist zunächst, welche Seite für Sie von Interesse ist:

Rechtskräftige Urteile sind vollstreckbar, manche sind vorläufig vollstreckbar

Ein Urteil, das rechtskräftig ist, kann grundsätzlich jederzeit vollstreckt werden.
Vollstreckung oder Zwangsvollstreckung im Mietrecht 

  • Manche Urteile sind auch vollstreckbar, selbst wenn sie noch nicht rechtskräftig sind. Man spricht dann von "vorläufig vollstreckbar".

Auch aus einem Versäumnisurteil ist die Vollstreckung möglich

Nicht immer hat eine intensive Prüfung eines Sachverhalts durch einen Richter stattgefunden, es kann ein Versäumnisurteil ergangen sein. 
Versäumnisurteil im Mietprozess - was ist das, was tun? 

  • Ein Versäumnisurteil kann einfach dadurch zustande kommen, dass eine Seite innerhalb einer gesetzten Frist sich nicht gemeldet hat, oder zu einem Termin nicht erschienen ist, säumig war.

Folge eines Versäumnisurteils ist, dass es gemäß § 708 ZPO vorläufig vollstreckt werden kann.
Als Rechtsmittel ist der Einspruch möglich.

Einspruch gegen Versäumnisurteil

Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid

Und wie schon der Name sagt, kann aus einem Vollstreckungsbescheid, der rechtkräftig geworden ist, vollstreckt werden.
Vollstreckungsbescheid gegen Mieter durch Gericht

Ein Einspruch ist möglich, Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid einlegen.

Der Vollstreckungsbescheid ist "vorläufig vollstreckbar", das heißt, auch wenn ein Einspruch eingelegt wird, ist die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid weiterhin möglich, wenn nicht zusätzlich ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt wird, und das Gericht die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnet, § 707 ZPO.

Vollstreckung - notarieller Vertrag, gerichtlicher Vergleich kann vollstreckt werden

Wird vor einem Gericht ein Vergleich geschlossen, dann kann auch dieser Vergleich mit Hilfe des Staates durchgesetzt, also vollstreckt werden.

Auch außerhalb eines Gerichts kann ein Vertrag oder Vergleich geschlossen werden, und wenn dies vor einem Notar besonders vereinbart worden ist, oder ein Gericht den Vergleich für vollstreckbar erklärt hat, dann kann auch unmittelbar aus dem Vergleich vollstreckt werden.



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