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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Kalte Mietwohnung, kalte Zimmer - Beweis mit Heizprotokoll
Bei einem Ausfall der Heizung oder wenn die Heizung nicht richtig funktioniert, die Wohnung insgesamt oder einzelne Zimmer nicht ausreichend zu beheizen sind:
- Beginnen Sie vorsorglich ein Heiztagebuch / Heizprotokoll zu führen, wenn die Wohnung oder einzelne Räume trotz aufgedrehter Heizkörper nicht warm genug werden.
Heizung muss die Wohnung ausreichend aufheizen können - Raumtemperaturen
Grundsätzlich muss die Heizung Ihre Wohnung auf eine Temperatur von 20 bis 22°C heizen können, nachts müssen 18°C erreicht werden:
Heizung geht nicht, kalte Wohnung - Wie warm muss es sein?
Auch nachts darf es in der Wohnung nicht zu kalt sein - Nachtabsenkung
Die Nachtabsenkung - also die verringerte Beheizung in der Nacht - muss vom Mieter hingenommen werden in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr:
Nachtabsenkung Heizung - auch nachts 18 Grad in der Wohnung
- Wenn im Mietvertrag eine Nachtabsenkung schon um 21 Uhr vorgesehen ist - dann ist eine solche Formularklausel im Mietvertrag unwirksam.
Kalte Wohnung - Ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung nicht möglich
Ist eine ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung nicht möglich, dann liegt ein Mangel vor.
Benachrichtigen Sie Ihren Vermieter, verbunden mit der Aufforderung, für eine ausreichende Beheizung der Wohnung zu sorgen.
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
- Der Mangel kann an der Heizungsanlage liegen, es kommen aber auch undichte Fenster der Wohnung in Betracht, oder auch eine mangelhafte Isolierung.
- Eine nicht ordnungsgemäß zu beheizende Wohnung berechtigt zur Mietminderung:
Heizung - kalte Mietwohnung, Wohnung nicht warm - Mietminderung
Heiztagebuch, Heizprotokoll bei zu geringen Temperaturen in der Wohnung führen
Um nachzuweisen, ob die Temperaturen tatsächlich zu kalt sind, sollten Sie unbedingt ein Heizprotokoll führen und die Temperatur mit einem Thermometer messen.
Ob die Heiztemperatur ausreicht, wird in der Raummitte, ca. 1 m über dem Fußboden gemessen, notieren Sie die erreichte Heiztemperatur und sorgen Sie möglichst dafür, dass auch ein Zeuge das sorgfältige Messen und das Messergebnis bestätigen kann.
Prüfen Sie, ob die Heizkörper richtig entlüftet sind. Wird ein Heizkörper nur teilweise warm, dann ist dies ein deutliches Zeichen dafür, dass dieser entlüftet werden sollte - so kann eventuell das Problem mit der kalten Wohnung schnell behoben werden.
Heiztagebuch, Heizprotokoll bei Heizungsausfall, nicht funktionierender Heizung führen
Mieter können kostenlos die Mustervorlage eines Heiztagetagebuchs als Beweis für den Mangel nutzen.
Hier geht es zur
Mustervorlage Heiztagebuch / Heizprotokoll
Redaktion
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