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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Heizung geht nicht, kalte Wohnung - wie warm muss es sein?
Geht die Heizung nicht richtig, heizt schlecht oder ist sogar ganz ausgefallen: Ist der Vermieter für die Beheizung verantwortlich, dann muss die Heizung ordentlich funktionieren. Eine kalte Mietwohnung müssen Mieter nicht hinnehmen!
Wie warm muss eine Wohnung sein - Energiekrise kann Auswirkung auf das Mietrecht haben
Die regelmäßige Versorgung der Wohnung mit Warmwasser und Wärme, wenn der Vermieter dafür zuständig ist, ist vom Vermieter sicherzustellen.
- Durch die Energiekrise besteht eine große Unsicherheit, ob sich dies auf das Mietrecht auswirken wird, ob der Gesetzgeber tätig wird, ob Gerichte neue Grenzen setzen. Ob sich dann Vorstellungen durchsetzen, es erlaubt sein könnte, die Heizung nachts auf 19 Grad zu drosseln, dies wird sich dann bei einem erneuten Aufflammen einer Energiekrise zeigen.
- Immer sollte man immer überlegen, wie Energie und Kosten einzusparen sind, z.B.:
Als Mieter Strom und Geld sparen
Wie warm muss es sein, auf wieviel Grad muss eine Heizung die Wohnung aufheizen?
- Grundsätzlich muss die Heizung die von Mietern zum Wohnen benutzten Räume tagsüber auf eine Temperatur von 20 bis 22°C bringen.
- Nachts müssen 18°C erreicht werden.
DIN 4701:
Vorgesehene Temperaturen tagsüber in zum Aufenthalt bestimmten Räumen:
- 20°C in Wohn- und Schlafzimmer und Küche
- 22°C im Bad und / oder Dusche.
Wie warm muss die Raumtemperatur in Wohnräumen sein, wie warm im Bad?
Fallen die Raumtemperaturen tagsüber in den Wohn-, Schlafräumen und Küche unter 20°C , im Bad unter 22°C, dann ist von einem Wohnungsmangel auszugehen.
Nachtabsenkung der Heizung führt zu geringeren Raumtemperaturen in der Mietwohnung
Eine Nachtabsenkung - also die verringerte Beheizung in der Nacht - muss vom Mieter hingenommen werden in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
Beheizung - Temperatur in Wohnräumen darf nicht unter 18 Grad fallen
Trotzdem darf die Temperatur in Wohnräumen nicht unter 18°C fallen.
- Eine im Mietvertrag vorgesehene weitergehende Nachtabsenkung, z.B. schon ab 21 Uhr, ist nicht zulässig - eine entsprechende Formularklausel ist unwirksam.
- Nachtabsenkung Heizung - auch nachts 18 Grad in der Wohnung.
Das gilt jedenfalls in der Heizperiode, also in den kühlen Monaten vom 1. Oktober bis 30. April.
In kühlen Gegenden Deutschlands wird auch eine Heizperiode vom 1. September bis 31. Mai angenommen.
Kalte Mietwohnung außerhalb der Heizperiode, muss der Vermieter heizen?
Auch außerhalb der Heizperiode muss der Vermieter die Heizung in Gang setzen, wenn die Außentemperatur deutlich unter 18°C sinkt.
- Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich, die Pflicht des Vermieters zur Beheizung besteht aber mindestens dann, wenn die Außentemperatur zwei Tage hintereinander unter 16°C fällt.
Was tun, wenn die Heizung in der Wohnung nicht richtig funktioniert?
Wenn die Heizung nicht ordentlich funktioniert, sollten Sie sofort den Vermieter benachrichtigen - es kann ja durchaus etwas dauern, bis der Fehler gefunden und beseitigt wird und bis danach die Heizungsanlage die Wohnung wieder ausreichend erwärmt.
- Die Beauftragung eines Notdienstes ist nur ganz selten möglich:
Heizungsausfall meist kein Notfall - Beauftragung Notdienst.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Mangelmeldung auch später noch nachweisen können:
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig.
Zustellungsnachweis - sicherer Versand für Schreiben, Briefe.
Heizung funktioniert nicht richtig - Temperatur in der Wohnung messen, Heizprotokoll führen
Ob die Heiztemperatur ausreicht, wird in der Raummitte ca. 1 m über dem Fußboden gemessen. Notieren Sie die erreichte Heiztemperatur in einem Heizprotokoll, am besten lassen Sie auch einen Zeugen draufschauen.
Ausfall der Heizung - kalte Wohnung - Beweis mit Heizprotokoll.
Besteht ein Anspruch auf Mietminderung, wenn die Heizung nicht geht?
Eine nicht ordentliche Beheizung führt grundsätzlich auch zu einem Anspruch auf Mietminderung:
Mietminderung bei Heizungsausfall, Wohnung nicht warm.
Stellen Sie Ihre Mietzahlung unter Vorbehalt - dies müssen Sie dem Vermieter mitteilen!
- Sollte der Vermieter nicht zügig die Fehlerbeseitigung einleiten, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, damit die Heizung schnell wieder funktioniert, auch die Frage zur Höhe einer möglichen Mietminderung klären:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Lesetipp
Wenn die Heizung nicht geht:
Redaktion
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