Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Heizungsausfall meist kein Notfall für Reparatur durch Notdienst
Der Ausfall einer Heizung ist in der Regel kein Mangel, der als Notfall einzuordnen ist, sofort repariert werden muss - eine Mietminderung kann aber immer möglich sein.
Mietminderung bei Heizungsausfall
Heizungsausfall in der Wohnung am Wochenende - als Mieter die Reparatur beauftragen?
Auch wenn die Heizung am Wochenende ausfällt, dann handelt es sich bei einem solchen Ausfall nicht um einen Notfall. Ein Notfall könnte allenfalls vorliegen, wenn die Außentemperaturen so niedrig wären, dass Gefahr für Leib und Leben (Gefahr in Verzug) besteht.
- Es hat sich in der Rechtsprechung herausgebildet, dass sich Mieter (auch wenn der Ausfall an einem Wochenende ist) für eine kurze Zeit anderweitig behelfen müssen, eine Beheizung z.B. mit Radiatoren erfolgt.
Heizung ausgefallen - Beauftragung eines Notdienstes wegen Heizungsausfall am Wochenende
Beauftragen Mieter einen Notdienst mit der Reparatur, dann kann es durchaus sein, dass sich der Vermieter (berechtigt) weigert, die oft hohen Reparaturkosten zu erstatten.
Heizungsausfall - Reparatur durch Mieter - keine Kostenerstattung
Der Ausfall einer Heizung muss dem Vermieter gemeldet werden
Bei einem Heizungsausfall (auch bei anderen Mängeln) muss der Vermieter über den Mangel informiert werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Schicken Sie dem Vermieter eine Mangelanzeige und fordern Sie ihn mit einer angemessenen Frist auf, den Mangel zu beheben.
Eine Frist von drei oder vier Tagen gilt als angemessen für die Reaktion des Vermieters - es gibt keine gesetzliche Frist.
Das heißt aber dann nicht unbedingt, dass die Reparatur in dieser Zeit auch erfolgt ist, bzw. erfolgen konnte, es kann z.B. Schwierigkeiten mit der Beschaffung eines Ersatzteils geben.
Heizungsausfall - Vermieter repariert die Heizung nicht, was tun bei kalter Wohnung?
Wird aber der Vermieter nicht tätig, und befindet er sich durch Überschreitung der angemessenen Frist für die Reparatur in Verzug.
Es kann dann die Reparatur einer sich in der Wohnung befindlichen Heizungstherme im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme selbst in Auftrag gegeben werden:
Ersatzvornahme für Mieter - Mängel beseitigen, Reparatur beauftragen
Ausfall der Zentralheizung - Reparatur im Rahmen einer Ersatzvornahme durch Mieter
Bei einer zentralen Heizungsanlage ist eine Ersatzvornahme oft gar nicht möglich, weil Mieter keinen Zugang zur Zentralheizung, dem Heizungsraum haben.
- Bei einer Ersatzvornahme sollten Sie sich immer zuvor rechtlich beraten lassen, auch dazu, welche Möglichkeiten für Sie ggf. noch in Frage kommen könnten:
Mängel in Mietwohnung - Instandsetzung, Reparatur einklagen
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: