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Heizungsausfall meist kein Notfall für Reparatur durch Notdienst

Der Ausfall einer Heizung ist in der Regel kein Mangel, der als Notfall einzuordnen ist, sofort repariert werden muss - eine Mietminderung kann aber immer möglich sein.
Mietminderung bei Heizungsausfall

Heizungsausfall in der Wohnung am Wochenende - als Mieter die Reparatur beauftragen?

Auch wenn die Heizung am Wochenende ausfällt, dann handelt es sich bei einem solchen Ausfall nicht um einen Notfall. Ein Notfall könnte allenfalls vorliegen, wenn die Außentemperaturen so niedrig wären, dass Gefahr für Leib und Leben (Gefahr in Verzug) besteht.

  • Es hat sich in der Rechtsprechung herausgebildet, dass sich Mieter (auch wenn der Ausfall an einem Wochenende ist) für eine kurze Zeit anderweitig behelfen müssen, eine Beheizung z.B. mit Radiatoren erfolgt.

Heizung ausgefallen - Beauftragung eines Notdienstes wegen Heizungsausfall am Wochenende

Beauftragen Mieter einen Notdienst mit der Reparatur, dann kann es durchaus sein, dass sich der Vermieter (berechtigt) weigert, die oft hohen Reparaturkosten zu erstatten.
Heizungsausfall - Reparatur durch Mieter - keine Kostenerstattung 

Der Ausfall einer Heizung muss dem Vermieter gemeldet werden

Bei einem Heizungsausfall (auch bei anderen Mängeln) muss der Vermieter über den Mangel informiert werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. 

  • Schicken Sie dem Vermieter eine Mangelanzeige und fordern Sie ihn mit einer angemessenen Frist auf, den Mangel zu beheben.
Beispiel

Eine Frist von drei oder vier Tagen gilt als angemessen für die Reaktion des Vermieters - es gibt keine gesetzliche Frist.

Das heißt aber dann nicht unbedingt, dass die Reparatur in dieser Zeit auch erfolgt ist, bzw. erfolgen konnte, es kann z.B. Schwierigkeiten mit der Beschaffung eines Ersatzteils geben.

Heizungsausfall - Vermieter repariert die Heizung nicht, was tun bei kalter Wohnung? 

Wird aber der Vermieter nicht tätig, und befindet er sich durch Überschreitung der angemessenen Frist für die Reparatur in Verzug.

Es kann dann die Reparatur einer sich in der Wohnung befindlichen Heizungstherme im Rahmen einer sogenannten Ersatzvornahme selbst in Auftrag gegeben werden:
Ersatzvornahme für Mieter - Mängel beseitigen, Reparatur beauftragen

Ausfall der Zentralheizung - Reparatur im Rahmen einer Ersatzvornahme durch Mieter

Bei einer zentralen Heizungsanlage ist eine Ersatzvornahme oft gar nicht möglich, weil Mieter keinen Zugang zur Zentralheizung, dem Heizungsraum haben.


Redaktion


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