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Ratgeber Untervermietung
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Mängel in der Mietwohnung - was als Mieter beachten, was tun?
Sind Mängel an der Mietwohnung vorhanden, dann ist die Prüfung jedes einzelnen Mangels erforderlich, sowohl für eine Mängelbeseitigung als auch für die Durchsetzung einer Mietminderung.
Mietwohnung hat viele Mängel - Mietminderung und Mängelbeseitigung
Gerade bei zahlreichen Mängeln an einer Wohnung meint man als Mieterin oder Mieter leicht, es müsse jedem auf Anhieb klar sein, dass die Wohnung im Gebrauch, in der Nutzung beeinträchtigt ist, und dass es ungerecht ist, dafür die volle Miete zu zahlen. Und der Vermieter sei selbstverständlich zur Beseitigung der Mängel verpflichtet, eine (hohe) Mietminderung sei berechtigt.
Um Rechte effektiv durchzusetzen, muss jeder Mangel einzeln betrachtet, geprüft werden:
- Wie wirkt sich der einzelne Mangel aus?
Z.B. kann ein Gericht die Mietminderung für den Heizungsausfall bestimmen und für den gleichzeitigen Ausfall der Warmwasserversorgung zusätzlich eine Mietminderung festlegen. - Welche Räume der Wohnung sind betroffen?
- Wie stark ist die Gebrauchsbeeinträchtigung, wie stark ist die Nutzung der Wohnung eingeschränkt:
Wohnungsmängel - Einschränkung der Nutzung, des Gebrauchs
Voraussetzung für Mängelbeseitigung und Mietminderung - Vermieter muss informiert sein
Die Instandhaltungspflicht für die Wohnung und auch das Haus hat der Vermieter, er muss grundsätzlich Mängel beseitigen, wenn sie sich auf die Mieter auswirken, § 535 BGB:
Instandhaltungspflicht des Vermieters besteht für Mietwohnung, Haus
- Mieter müssen den Vermieter über vorhandene Mängel informieren und die Mängelbeseitigung verlangen:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen - Bei sehr erheblichen Mängeln der Wohnung, die zu Folgeschäden führen, kann sogar Schadenersatz in Betracht kommen:
Pflicht des Vermieters bei Mängeln - Schadenersatz für Mieter
Mietminderung wegen Mängeln - Mängel erheblich, Nutzung der Mietwohnung eingeschränkt?
Eine Mietminderung steht den Mietern von Wohnungen nach § 536 BGB zu, wenn die Nutzungsmöglichkeit durch Mängel eingeschränkt ist. Aber:
- Auch dafür müssen die Mängel dem Vermieter mitgeteilt sein.
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen - Eine Mietminderung ist nur berechtigt, wenn die Mängel erheblich die Nutzung einschränken.
- Und wie hoch eine Mietminderung sein kann, steht nicht fest:
Berechnen einer Mietminderung - Höhe festlegen, bestimmen - Es ist meist nicht zu empfehlen, dass die Miete einfach um einen bestimmten Betrag gekürzt wird:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Mängel an der Wohnung sind durch eine normale Nutzung entstanden
Durch den normalen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung können über die Jahre Abnutzungen eintreten. In solchen Fällen ist zu beurteilen, ob die durch eine normale Nutzung entstandenen Mängel oder Schäden der Vermieter beseitigen muss:
Abnutzung der Wohnung - Beseitigung durch den Vermieter?
Neuer Mietvertrag, Einzug in Wohnung - Beseitigung der Mängel vom Vermieter verlangen?
Sie mieten eine neue Wohnung an. Bei der Wohnungsübergabe der neuen Wohnung, bzw. bei einer Wohnungsbesichtigung stellen Sie fest, dass Mängel vorhanden sind.
Dies ist gar kein seltener Fall, denn Vermieter wollen besonders in Ballungsgebieten, wo Mangel an Wohnraum herrscht, vor der Vermietung Mängel an der Mietwohnung manchmal nicht beseitigen:
Einzug in neue Mietwohnung - Mängel, Schäden vorhanden?
- Wesentliche Mängel, die den Gebrauch der Wohnung einschränken, muss der Vermieter immer beheben.
Die Wohnung hatte von Anfang an Mängel, Schäden
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage:
Einzug - muss der Vermieter die Mietwohnung renovieren?
Ist noch kein Mietvertrag zustande gekommen, dann sollten Sie gut überlegen, ob Sie auf der Beseitigung kleinerer Mängel bestehen wollen, denn Vermieter sind oft nicht bereit, mit Mietern, die "zu viel fordern", einen Mietvertrag abzuschließen.
Sie müssen in solchen Fällen abwägen, wie wichtig Ihnen der Mietvertrag ist, welche (unwesentlichen) Mängel Sie bereit sind zu akzeptieren, damit ein Mietvertrag zustande kommt.
- Immer sollten alle Mängel der Wohnung in einem Protokoll festgehalten werden, das Mieter selbst erstellen können und dies ist auch zu empfehlen.
Wohnungsübernahmeprotokoll für Einzug in die neue Wohnung erstellen:
Mustervorlage - Wohnungsübergabeprotokoll für neue Wohnung
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