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Mietwohnung hat erhebliche Mängel - Nutzung beeinträchtigt?

Ist die Mietwohnung nicht so, wie sie nach dem Gesetz, dem Vertrag oder nach der Üblichkeit sein soll, dann spricht man von einem Mangel.

Mängel in der Wohnung sollten Mieter prüfen

Darin stecken drei Fragen:

  • Wie soll die gemietete Sache sein? (Sollbeschaffenheit oder Sollzustand)
  • Wie ist die Sache tatsächlich? (Istbeschaffenheit oder Istzustand)
  • Welche Abweichung ist vom Mieter hinzunehmen, welche nicht mehr, ist der Mangel erheblich? 

Ist der festgestellte Mangel der Mietwohnung erheblich oder gering?

Hat man festgestellt, dass eine Abweichung des tatsächlichen Zustandes von dem, wie er sein sollte vorliegt, ist die Prüfung noch nicht ganz zu Ende: 

  • Weicht der tatsächliche Zustand nur ganz wenig davon ab, wie er sein soll, muss der Mieter eine solche Abweichung hinnehmen.​​​​​

Unterscheidung zwischen einem erheblichen und unerheblichen Mangel der Wohnung - Beispiele

Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch, um zu überprüfen, ob ein erheblicher Mangel besteht.

Beispiele


Wird für zwei Tage ein Baugerüst vor dem Fenster errichtet, führt das allein kaum zu einer erheblichen Beeinträchtigung für die Nutzung der Wohnung.

Was bei erheblichen Mängel der Mietwohnung, eingeschränkter Nutzung tun? 

Ausgehend von der Beurteilung der Nutzungsbeeinträchtigung, kann eine Mietminderung in Betracht kommen. Geht es zudem um einen Mangel, wo schnell die Mängelbeseitigung erreicht werden soll, kann anwaltliche Hilfe, wie vorzugehen ist, zu empfehlen sein.

Ist man im Gebrauch der Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt, dann können wegen dieses Mangels verschiedene Konsequenzen in Betracht kommen.

Unwesentliche oder wesentliche Mängel bei Einzug in die neue Mietwohnung?

Dies ist häufig eine Frage, die im Zusammenhang mit dem Einzug in eine neue Wohnung eine Rolle spielt.

Akzeptieren Mieter offensichtliche unwesentliche Mängel beim Einzug, dann ist damit ein vertragsgemäßer Zustand der Wohnung anerkannt. 

Näheres zu Mängel bei Einzug in die neue Mietwohnung: 



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