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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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- » Mangel
- » einzelne Mängel
- » Asbest
Mieter von Asbest im Haus, der Wohnung betroffen
Asbest in der Wohnung stellt grundsätzlich einen Mangel dar, auch Asbest im Haus, also außerhalb der Mietwohnung, kann zu Ansprüchen der Mieter führen.
Asbest ist in der Wohnung vorhanden
Wurde in der Wohnung Material verbaut, das Asbest enthält, und aus dem Fasern freiwerden können (z.B. weil Material gebrochen oder abgerieben ist), dann handelt es sich eindeutig um einen Mangel. Stellen Sie das fest, dann müssen Sie als Mieter das dem Vermieter anzeigen.
Möglicherweise kommt auch eine Mietminderung oder ein Anspruch auf Schadenersatz in Betracht.
Mängel der Wohnung mitteilen - Mietminderung, Ansprüche des Mieters
- Es kann ein Anspruch darauf bestehen, dass die entsprechenden Bauteile fachgerecht ausgetauscht werden, jedenfalls dann, wenn Asbestfasern frei werden können.
Asbest im Haus
Wird nicht in Ihrer eigenen Wohnung, aber in einer Nachbarwohnung oder in dem von Ihnen benutzten Bereich des Hauses Asbest festgestellt und entfernt, dann haben Sie einen Anspruch darauf, weder bei der Benutzung des Hauses noch bei den Austauscharbeiten den Asbestfasern ausgesetzt zu werden, eine Gesundheitsgefahr muss unbedingt vermieden werden.
Sicherheitsvorschriften für die Bearbeitung von Asbest
Wegen der Gesundheitsrisiken, die bei der Bearbeitung von asbesthaltigen Bauteilen entstehen, dürfen solche Arbeiten - zur Sicherheit der Arbeiter wie auch der Umgebung - nur durch besonders zertifizierte Unternehmen unter strengen Sicherheitsmaßnahmen ausgeführt werden. Wenn Sie den Eindruck haben, dass dies nicht der Fall ist, sollten Sie das Landesamt für Arbeitsschutz oder das Ordnungsamt bzw. die Polizei benachrichtigen (Nachweis aufbewahren!).
Als Mieter Asbest keinesfalls selbst bearbeiten oder entfernen
Keinesfalls sollten Sie asbesthaltige Bauteile oder Bereiche selbst bearbeiten oder herausreißen, oder nach solchen Arbeiten selbst reinigen. Denn genau dadurch können Asbestfasern verstärkt freiwerden, Gesundheitsrisiken sich erhöhen.
Wenn Sie ernsthafte Hinweise haben, dass in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung asbesthaltige Bauteile vorhanden sind, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Erst recht dann, wenn Sie erkennen können, dass diese Bauteile kaputt gehen, oder im Zuge von Bauarbeiten beschädigt, entfernt oder bearbeitet werden sollen.
Redaktion
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