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Einbauküche in Wohnung - zahlt Vermieter oder Mieter Reparaturen?
War eine Mietwohnung bei Einzug mit einer Einbauküche (Küchenzeile) ausgestattet, dann sind in den meisten Fällen die Küche und die zugehörigen Geräte mitvermietet.
Im Mietvertrag oder auch in einem Übergabeprotokoll kann die Küche erwähnt sein.
Nicht immer ist eine Küche vom Mieter mitgemietet, Bestandteil der Mietwohnung
Auch wenn eine in der Wohnung vorhandene Küche nicht gesondert im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll aufgeführt ist, so ist in der Regel davon auszugehen, dass die Küche mitgemietet ist. Sie ist dann automatisch Bestandteil des Mietvertrages.
Ausnahmen ergeben sich aber, wenn Mieter eine im Eigentum des Vormieters stehende Küche von diesem übernommen, oder gekauft hat.
Oder es wurde mit dem Vermieter ein wirksamer Leihvertrag über die Küche geschlossen.
Dann ist eine Küche nicht mitgemietet - etwaige Reparaturen oder die Neuanschaffung von Geräten sind dann die Angelegenheit des Mieters.
Einbauküche an Mieter verliehen - Leihvertrag, Küche nicht vermietet ​​​​​​​
Reparaturen Einbauküche - im Mietvertrag kostenlose Nutzung vereinbart
Mitvermietete Einbauküche - muss Vermieter oder Mieter Reparaturen, neue Geräte zahlen?
Grundsätzlich muss der Vermieter Reparaturen an einer mitvermieteten Einbauküche bezahlen.
Kleinreparaturen bei einer mitvermieteten Einbauküche
Wurde im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart, dann sind kleinere Reparaturen vom Mieter zu zahlen, aber nur für solche Bestandteile, die einem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, z.B. die Mischbatterie.
Bei älteren Küchen kann eine wirksame Kleinreparaturklausel möglicherweise nicht anwendbar sein, z.B., wenn ein Monat nach Einzug die Mischbatterie undicht wird, ein Austausch erforderlich ist.
Kleinreparaturen an einer Küche - Vermieter soll Auftrag erteilen
Auch Kleinreparaturen sollten Sie nicht selbst in Auftrag geben, sondern dies dem Vermieter überlassen, der dann von Ihnen entsprechend einer wirksamen Kleinreparaturklausel Reparaturkosten fordern kann.
Größere Reparaturen (z.B. über ca. 110, 120 €) muss der Vermieter bezahlen.
Vermieter hat für vertragsgemäßen Zustand einer zur Wohnung gehörenden Küche zu sorgen
Während der gesamten Mietdauer muss sich die Einbauküche in einem vertragsgemäßen Zustand befinden, vom Mieter benutzt werden können, darf keine erheblichen Mängel haben.
- Reparaturen, Instandsetzungen (außerhalb einer wirksamen Kleinreparaturklausel), die auf eine normale Abnutzung bzw. normalen Verschleiß der Einrichtung oder der Einbaugeräte zurückzuführen sind, sind vom Vermieter zu beauftragen und zu zahlen.
Einbaugeräte der Küche sind defekt - wer zahlt die Reparatur oder die Erneuerung?
Wer ist in welchem Fall für Reparaturen zuständig, muss entstehende Kosten tragen:
Einbauküche Mietwohnung - Spülmaschine, Herd, Kühlschrank defekt
Mieter hat die Einbauküche, Geräte beschädigt - Zahlung von Schadenersatz
- Schadenersatz, wenn Beschädigungen der Küche durch den Mieter erfolgt sind:
Meist ist nicht der Neupreis zu zahlen, wenn etwas erneuert werden muss - der Vermieter muss sich einen Abzug "Neu für Alt" anrechnen lassen. - Ist eine kostengünstige Reparatur einer durch den Mieter beschädigten Sache möglich, so hat der Mieter diese Kosten zu zahlen.
Beispiel: Ceranfeld, Kochfeld der Mietwohnung vom Mieter beschädigt
Mangel an der Küche dem Vermieter mitteilen
- bei erheblichen Mängeln kann eine Mietminderung möglich sein.
Redaktion
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