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Ratgeber Untervermietung
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Kleinreparaturen - Kosten für eine Reparatur, Kosten jährlich
Steht im Mietvertrag, dass die Kosten von Kleinreparaturen vom Mieter zu übernehmen sind, dann betrifft dies nur die Teile in der Mietwohnung, die dem häufigen Zugriff im Haushalt des Mieters unterliegen.
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag der Wohnung
Die Vereinbarung über Kleinreparaturen ist keine gesetzliche Regelung, mietrechtlich aber möglich.
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ist keine gesetzliche Regelung
Die mietvertragliche Vereinbarung zur Übernahme von Kleinreparaturen durch die Mieter einer Wohnung sollte geprüft werden:
Kleinreparaturen - Vereinbarung, Regelung im Mietvertrag gültig?
Kosten einer vorzunehmenden Kleinreparatur sind der Höhe nach für Mieter begrenzt
Kleinreparaturen unterliegen Kostenbegrenzungen, für eine Einzelreparatur und es gibt auch die Begrenzung der jährlichen Kosten für anfallende Kleinreparaturen.
Die Kostengrenzen müssen im Rahmen der Kleinreparaturklausel ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein.
Kleinreparaturen, Regelung - Beispiele für typische Kleinreparaturen
- Sind Kostenbegrenzungen nicht ordentlich, zu hoch angesetzt, dann ist die ganze Klausel unwirksam.
- Mieter brauchen dann keine Reparaturkosten für Kleinreparaturen zu übernehmen.
- Und auch aus anderen Gründen kann die Vereinbarung unwirksam sein:
Kleinreparaturen - Vereinbarung im Mietvertrag gültig?
Kleinreparaturen soll der Mieter bezahlen - Höhe der Kosten für eine einzelne Reparatur​​​​​​​
Für Kleinreparaturen gibt es Kostenbegrenzungen für eine einzelne Reparatur.
Eine Kleinreparatur muss vom Mieter nicht bezahlt werden, wenn ein Rechnungsbetrag über einer bestimmten Kostengrenze liegt.
Es wird von Gerichten häufig angenommen, dass die einzelne vom Mieter zu zahlende Reparatur
- nicht mehr als insgesamt ca. 110 - 120 € (einschließlich Mwst., Fahrtkosten, Lohnkosten etc.) kosten soll.
- Diese Grenze ist regional unterschiedlich.
- Wird der als zulässig geltende Betrag überschritten, dann ist das keine Kleinreparatur mehr.
- Die Folge: Der Vermieter hat dann die gesamten Kosten einer Reparatur zu übernehmen
Kleinreparatur kostet mehr als im Mietvertrag vereinbart
Aber:
Die vorgenannte Kostengrenze von 110 - 120 Euro ist nicht allgemeingültig.
In manchen Regionen Deutschlands ist diese Kostengrenze höher.
​​​​​​​Kleinreparaturen Mietwohnung - zulässige Höhe, maximale Kosten für eine Kleinreparatur
Wie unterschiedlich die Kostengrenze ausgelegt werden kann, zeigen z.B. folgende Urteile:
- Im Jahr 2017 hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg 120 Euro als zulässigen Betrag für eine Einzelreparatur angesehen.
- Im Jahr 2020 hat das Amtsgericht Berlin-Mitte eine Spanne von 100 bis zu 150 Euro als zulässig gesehen.
Wie in Ihrem Gerichtsbezirk die Frage zur Kostenhöhe einer einzelnen Kleinreparatur beurteilt wird, das sollten Sie in Erfahrung bringen, bevor Sie sich mit dem Vermieter über eine Rechnung streiten.
Kosten einer Kleinreparatur immer einschließlich Mehrwertsteuer und Fahrtkosten
Zu den Kosten einer Einzelreparatur gehören, neben den Kosten für die Arbeit (Lohnkosten) und für das Material, auch immer die Mehrwertsteuer und die Anfahrtkosten.
Es ist nicht zulässig, wenn der Vermieter argumentiert:
"Im Mietvertrag ist die Kostenhöhe auf 120 Euro für eine Kleinreparatur begrenzt.
Netto beträgt die Rechnungssumme für die ausgeführte Kleinreparatur 120 Euro.
Die Betragsgrenze ist damit eingehalten.
Hinzu kommt die zu zahlende Mehrwertsteuer (19%).
Insgesamt sind von Ihnen 142,80 Euro zu zahlen."
Die Folge:
- Der Vermieter muss die Rechnung über 142,80 € komplett selbst bezahlen, da die zulässige Kostenhöhe überschritten ist - die Mehrwertsteuer darf vom Vermieter aus einer Rechnung nicht herausgerechnet werden.
Kleinreparaturen haben auch eine jährliche Kostenobergrenze zu Gunsten des Mieters
Außerdem dürfen die Kosten solcher Kleinreparaturen jährlich nicht höher liegen
als 6 - 8% der Jahresnettokaltmiete.
- Wird diese Betragsgrenze überschritten, so hat der Vermieter weitere anfallende Kleinreparaturen zu bezahlen.
Achten Sie immer darauf, dass Sie nicht selbst Kleinreparaturen beauftragen, sondern Ihr Vermieter.
Redaktion
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