Musterbriefe, Mustervorlagen
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
- Musterverträge
​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Anwalt finden
Kleinreparatur - Rechnung höher als im Mietvertrag vereinbart
Ist die Rechnung für eine vom Vermieter beauftragte Kleinreparatur höher als der dazu im Mietvertrag vereinbarte (zulässige) Betrag, dann müssen Mieter die Reparaturkosten nicht zahlen.
Wesentlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass der im Mietvertrag vereinbarte Betrag für eine einzelne Reparatur zulässig ist.
Zahlung einer Kleinreparatur - Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gültig, wirksam?
Zunächst sollte die Vereinbarung überprüft werden, denn es müssen für die Wirksamkeit Voraussetzungen erfüllt sein.
Kleinreparaturen - Vereinbarung im Mietvertrag gültig, wirksam?
Höchstgrenze für eine einzelne Kleinreparatur
- Stellt sich heraus, dass die Vereinbarung unwirksam ist:
Der Vermieter hat dann die Kosten für Kleinreparaturen zu zahlen.
Was ist wenn eine Kleinreparatur mehr kostet, als mietvertraglich vereinbart?
Ist z.B. vereinbart, dass gemäß der mietvertraglichen Regelung im Einzelfall z.B. bis zu € 110,00 (einschließlich Mehrwertsteuer und Anfahrt) an Kosten für eine einzelne Kleinreparatur zu bezahlen ist, so kann es vorkommen, dass für eine Reparatur mehr Kosten anfallen, z.B. ist die Rechnungssumme € 125,00.
Kleinreparatur ist nicht zu zahlen, wenn diese mehr kostet als mietvertraglich vereinbart
Gemäß dem vorstehenden Beispiel:
Manche Mieter gehen irrtümlich davon aus, dass sie sich mit den im Mietvertrag vereinbarten € 110,00 an der Reparatur beteiligen müssen, der Vermieter nur die restlichen € 15,00 zahlen muss.
Eine Reparatur, die mehr kostet als die im Mietvertrag vereinbarte zulässige Höchstgrenze, ist keine Kleinreparatur mehr - der Vermieter hat in solchen Fällen die gesamten Kosten zu tragen!
- Es handelt sich dann nicht mehr um eine Kleinreparatur, sondern um eine Instandsetzung, die der Vermieter insgesamt bezahlen muss.
- Sollte der Vermieter eine Kostenbeteiligung (im Beispiel 110 €) verlangen, dann kann die Aufforderung zur Zahlung verweigert werden, z.B.:
"Da der vereinbarte Höchstbetrag von ... für die Zahlung der Kleinreparatur überschritten ist, sind von mir / uns die von Ihnen geforderten ... € nicht zu bezahlen, da es sich nicht mehr um eine Kleinreparatur sondern um eine Instandsetzung handelt."
Der Vermieter soll den Auftrag für eine Kleinreparatur geben, nicht der Mieter
Ganz wichtig: Mieter sollten immer alle Schäden, auch solche, die typische Kleinreparaturen sind, dem Vermieter melden, damit dieser den Auftrag für die Reparatur erteilt.
- Erteilen Sie nie selbst den Auftrag an eine Firma, damit eine Kleinreparatur ausgeführt wird!
- Im Ergebnis können Mieter sogar auf den Kosten sitzen bleiben, wenn diese mehr kostet, als die vereinbarte Höchstgrenze.
Der Grund:
Wird die Reparatur teurer als die zulässig vereinbarte Höchstgrenze, wurde der Auftrag vom Mieter erteilt, dann hatte der Vermieter nicht die Gelegenheit selbst zu entscheiden, wie er mit einer anstehenden Reparatur umgehen möchte, wen, welche Firma er beauftragt.
Weitere Hinweise:
Kleinreparatur als Mieter selbst beauftragen
Vermieter soll den Auftrag für das Ausführen einer Kleinreparatur erteilen
Der Vermieter hat grundsätzlich die Ausführung aller Reparaturen zu beauftragen, auch Kleinreparaturen:
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter
Probleme entstehen:
- wenn sich bei der Ausführung einer Kleinreparatur herausstellt, dass es teurer wird - es handelt sich dann nicht mehr um eine Kleinreparatur - hat der Vermieter den Auftrag erteilt, dann setzt sich die Firma direkt mit dem Vermieter für die Regelung der Angelegenheit in Verbindung.
- Auch Ansprüche wegen Garantie und Gewährleistung können zum Problem werden, wenn man als Mieter den Auftrag erteilt hat.
Ist der Vermieter der Auftraggeber, dann muss sich der Vermieter mit seinen Ansprüchen aus einer bestehenden Garantie / Gewährleistung auseinandersetzen, eine Firma auffordern entsprechende Leistungen zu erbringen, eine Arbeit nachbessern lassen.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: