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Kleinreparaturklausel ist keine gesetzliche Regelung
Die Übernahme, die Zahlung von Kleinreparaturen durch Mieter einer Wohnung ist keine gesetzliche Regelung. Die Übertragung von Kleinreparaturen auf Mieter findet sich aber in vielen Wohnungsmietverträgen und sollte überprüft werden.
Kleinreparaturen - in welchem Fall müssen Vermieter oder Mieter eine Instandsetzung zahlen?
In vielen Mietverträgen ist eine Kleinreparaturklausel enthalten. Dies ist rechtlich möglich.
Eigentlich müssen Vermieter Instandsetzungen, Reparaturen zahlen:
Der Vermieter ist gesetzlich zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet, der Vermieter hat „die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten“ - § 535 BGB.
Mietwohnung - Reparaturen, Mängel beseitigen, Pflicht des Vermieters
Es besteht aber eine Ausnahme bei sogenannten Kleinreparaturen.
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag für Mietwohnung kann zulässig sein
Die Pflicht zur Übernahme sogenannter Kleinreparaturen (auch als Bagatellreparaturen bezeichnet) kann auf Mieter übertragen werden.
- Dies ist auch zulässig, wenn es sich bei einer solchen Klausel im Mietvertrag der Wohnung um eine "Allgemeine Geschäftsbedingung" handelt.
Kleinreparaturklausel im Wohnungsmietvertrag - ist diese gültig?
Die dazu getroffene mietvertragliche Vereinbarung muss wirksam sein und dies sollte geprüft werden.
Kleinreparaturen - Vereinbarung im Mietvertrag gültig, wirksam?
Kleinreparaturen - Höhe der Kosten für eine Reparatur - Obergrenze
- Aber auch bei einer wirksamen Klausel ist immer zu prüfen, ob es sich wirklich um eine Kleinreparatur handelt, für die Mieter dann eine Zahlungspflicht trifft.
Beispiele für typische Kleinreparaturen
Übernahme, Zahlung von Kleinreparaturen für Mietwohnung
Ist die Kleinreparaturklausel wirksam, sind die geltenden Bedingungen eingehalten, dann kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter die Kosten einer Kleinreparatur trägt.
Kleinreparaturen - was ist zu beachten?​​​​​​​
Mietvertrag der Mietwohnung - Kleinreparaturklausel ist ungültig, unwirksam
Ergibt sich aus der Überprüfung der mietvertraglichen Vereinbarung eine unwirksame Klausel, dann führt das dazu, dass auch die Kleinreparaturen (wie andere Reparaturen auch) vom Vermieter bezahlt werden müssen.
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