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Individualvereinbarung - Reparaturen soll der Mieter zahlen
Mieter können grundsätzlich nicht durch eine Individualvereinbarung im Mietvertrag der Wohnung verpflichtet werden (außer anfallenden Kleinreparaturen) weitere Instandhaltungspflichten zu übernehmen.
Die Instandhaltung als gesetzliche Pflicht für Vermieter - Ausnahme für Kleinreparaturen
Eine Ausnahme besteht für Kleinreparaturen. Oft ist in einem Mietvertrag die Formularklausel enthalten, dass Mieter die Kleinreparaturen tragen müssen.
Eine wirksame Kleinreparaturklausel muss die an diese gestellten Anforderungen erfüllen.
Ist diese Klausel richtig formuliert, dann ist diese wirksam.
Zahlung Kleinreparaturen für Wohnung ist keine gesetzliche Regelung
Gesetzliche Regelung für Instandhaltungspflicht der Wohnung durch Vermieter
Gesetzlich geregelt ist die Instandhaltungspflicht im BGB, gemäß BGB § 535 / BGB § 538:
Instandhaltung Haus, Reparatur Mietwohnung - Pflicht für Vermieter
Gemäß Mietvertrag sind neben Kleinreparaturen auch andere Reparaturen zu zahlen
Manche Vermieter kommen auf die Idee, die "Kleinreparaturklausel" durch eine individuelle Vereinbarung (Individualklausel) zu erweitern, und wollen dadurch weitere Instandhaltungspflichten zu Lasten des Mieters vereinbaren.
- Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich unwirksam.
- Auch eine handschriftliche Ergänzung für eine weitere Übernahme von Reparaturen im Mietvertrag ist unwirksam.
Beispiel für eine unwirksame Ergänzung einer Kleinreparaturklausel
Eine vom Vermieter formulierte Vereinbarung, die unzulässig weitere Reparaturen, Instandhaltungspflichten erfasst, die nicht von der Kleinreparaturklausel gedeckt sind, müssen Mieter nicht zahlen.
"... Mieter und Vermieter vereinbaren, dass folgende Kosten für Reparaturen ebenfalls unter die vom Mieter zu zahlenden Kleinreparaturen fallen:
Beleuchtungseinrichtung (Leuchtmittel, Schalter) im Keller, Hof, Garten und Hausflur, Ersatz von Fensterscheiben im Hausflur.
Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt über eine gesonderte Berechnung oder mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung."
Befindet sich eine solche oder ähnliche Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag, dann ist es sehr gut möglich, dass der Vermieter die gesamten Kosten für die in Ihrer Wohnung anfallenden Kleinreparaturen zahlen muss.
- Die anwaltliche Prüfung solcher Formulierungen kann sich also sehr lohnen!
Mieter werden durch die Übertragung von Reparaturkosten unangemessen benachteiligt
Mieter sind durch Vertragsinhalte, die (außerhalb einer Kleinreparaturklausel) erweiterte Kostentragungspflichten für Reparaturen vorsehen, in der Regel unangemessen benachteiligt.
- Die im Beispiel aufgezählten Reparaturen sind schon deshalb keine Kleinreparaturen, weil sich diese Dinge nicht im ständigen Zugriff eines Mieters befinden:
Beispiele für typische Kleinreparaturen.
Wenn die Berechnung solcher Kosten erfolgt:
- Der Berechnung widersprechen, die Kosten nicht bezahlen.
Wird die Kostenumlage solcher Reparaturen über die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geltend gemacht, dann sollten Sie der Abrechnung widersprechen.
- Sie können dann die Betriebskostenabrechnung um den unberechtigt in Rechnung gestellten Betrag kürzen.
- Auch sonst kann sich dann die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung lohnen:
Betriebskostenabrechnung - häufige Fehler, Gründe für Widerspruch
Redaktion
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