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Teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung - Erlaubnis für Mieter
Eine teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung, d.h. dass in der Wohnung gewohnt, in Teilen der Wohnung aber auch gearbeitet wird, ist möglich.
Ob dafür immer die Voraussetzung ist, dass eine Vereinbarung mit dem Vermieter besteht, kann nicht ohne Prüfung des Einzelfalls beurteilt werden.
Verpflichtung des Vermieters für die Erlaubnis einer teilgewerblichen Nutzung der Wohnung
Handelt es sich nur um eine berufliche Tätigkeit ohne Mitarbeiter, besteht kein wesentlicher Kundenverkehr, ist die selbständige berufliche Tätigkeit so organisiert, dass die berufliche Tätigkeit im Wesentlichen vom Schreibtisch aus erfolgt (z.B. bei einem Journalisten etc.) - dann kann sich diese Nutzung im Rahmen einer üblichen Wohnnutzung bewegen und wäre vom Vermieter hinzunehmen.
- Freiberufliche Nutzung der Mietwohnung - Erlaubnis erforderlich?
- Urteil: Freiberufliche Tätigkeit in der Wohnung - unerlaubte Nutzung?
Erlaubte oder nicht erlaubte teilgewerbliche Nutzung - Streit zwischen Mieter und Vermieter
Im Rahmen einer nicht erlaubten gewerblichen Nutzung der Wohnung muss der Vermieter nachweisen, dass eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter vorliegt - die Interessen des Vermieters müssen in erheblichem Maße verletzt sein.
Der „vertragswidrige Gebrauch“ kann die Kündigung der Wohnung zur Folge haben, BGB § 573.
Sehr wesentlich für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine zu erlaubende oder nicht erlaubte Nutzung der Wohnung handelt ist auch, ob von der beruflichen Tätigkeit eine Außenwirkung ausgeht:
​​​​​​​Anschrift der Mietwohnung - Nutzung als Geschäftsadresse durch Mieter
Mieter sollten die Erlaubnis für eine teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung haben
Eine ggf. vom Vermieter zu genehmigende teilgewerbliche Nutzung ist möglich, wenn dies im Mietvertrag vereinbart oder später in einer Vereinbarung vom Vermieter gestattet wurde.
Teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung - Vermieter verlangt Gewerbezuschlag
Es kommt häufiger vor, dass Vermieter für eine teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung einen Gewerbezuschlag verlangen:
Gewerbezuschlag - Erhöhte Miete für teilgewerbliche Nutzung
Teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung - es kann ein Mischmietverhältnis sein
Man spricht dann auch von einem Mischmietverhältnis - dies ist vom Einzelfall abhängig.
- Bei einem Mischmietverhältnis ist vielleicht nur das Gewerbemietrecht oder vielleicht nur das Wohnraummietrecht anwendbar. Weitere Einzelheiten:
Mischmietverhältnis - Gemischte Nutzung, Wohnen und Gewerbe
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