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Beruf in der Mietwohnung ausüben - Erlaubnis des Vermieters
In manchen Fällen wollen Mieter in ihrer Mietwohnung nicht nur leben, sondern auch Ihren Beruf ausüben.
Ist im Mietvertrag nicht bereits geregelt, dass eine berufliche Tätigkeit in der Wohnung ausgeübt werden darf, dann kann das zu einem Problem werden,
- wenn die Berufsausübung nicht einer üblichen Wohnnutzung entspricht,
Störungen von der beruflichen Nutzung zu erwarten sind. - Arbeiten im Homeoffice:
Berufliches Arbeiten in der Mietwohnung - Homeoffice
ACHTUNG:
Wenn die Ausübung des Berufs "nach außen in Erscheinung tritt", dann müssen Sie grundsätzlich vorher eine Erlaubnis des Vermieters einholen.
Es besteht ein nicht zu unterschätzendes Risiko, die Wohnungsadresse als Geschäftsadresse zu nutzen:
Geschäftsadresse - Wenn Mieter die Wohnung dafür nutzen
​​​​​​​Anspruch auf Erlaubnis für die Berufsausübung in der Mietwohnung vom Vermieter
Es kommt für einen Anspruch auf die Art der Tätigkeit an:
Wenn die berufliche Tätigkeit nur am Schreibtisch ausgeübt wird, dann kann dies oft einer normalen Nutzung der Mietwohnung entsprechen.
Ganz allgemein: Berufliche Arbeiten, die ohne Besucherverkehr am Schreibtisch ausgeübt werden, bedürfen meist keiner Erlaubnis des Vermieters, z.B. als Journalist in der Mietwohnung arbeiten.
- Es handelt sich immer dann nicht um eine übliche Wohnnutzung, wenn die Tätigkeit mit einer büromäßigen Organisation ausgeübt wird, z.B. ein Anwalt Mandanten in der Wohnung empfängt.
Freiberufliche Tätigkeit in der Wohnung - unerlaubte Nutzung?
Vermieter um die Erlaubnis für die Ausübung des Berufs in der Wohnung bitten
Wenn Sie Ihren Vermieter um die Erlaubnis für eine berufliche Nutzung der Wohnung bitten wollen, sollten Sie kritisch prüfen, ob das, was Sie in der Wohnung machen wollen, die Wohnung und das Haus stärker beansprucht und auch prüfen, ob andere Mieter durch Ihre berufliche Nutzung stärker beeinträchtigt sein können.
- Manchmal lässt sich eine befristete Vermietererlaubnis erreichen.
- Der Vermieter kann ggf. einen Zuschlag zur Miete verlangen:
Gewerbezuschlag - Erhöhte Miete für teilgewerbliche Nutzung
Der Vermieter kann grundsätzlich eine erteilte Erlaubnis widerrufen, wenn es zu erheblichen Störungen durch eine berufliche Nutzung kommt.
Vermieter verweigert Mieter die Erlaubnis für die Berufsausübung in der Wohnung
Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Berufsausübung in der Mietwohnung nicht immer verweigern.
Dies kann der Fall sein:
- Wenn die Tätigkeit ohne Mitarbeiter ausgeübt wird und auch kein ins Gewicht fallender Kundenverkehr vorkommt.
- Die Störung von anderen Mietmietern ausgeschlossen ist.​​​​​​​​​​​​​​
Sprechen keine besonderen Gründe gegen eine Erlaubnis, so kann eine Klage auf Erlaubnis möglich sein. Hierzu sollten Mieter sich rechtlich beraten lassen.
Existenzgründung - Berufsausübung in der Wohnung kann möglich sein
Der Umfang der Tätigkeit spielt eine Rolle:
- Der Bundesgerichtshof erwähnt ausdrücklich die Existenzgründungsphase, in der mit erheblichem Publikumsverkehr vielleicht gar nicht zu rechnen sei.
- Die Berufsausübung kann auch so organisiert werden, dass in der Wohnung gar keine intensivere Nutzung stattfindet.
Redaktion
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