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Einrichtung der Mietwohnung - normale Arbeiten oder Umbau?

Für Mieter sind alle Arbeiten erlaubt, die der Einrichtung der Wohnung dienen, die einer normalen Nutzung für das Wohnen entsprechen. Hierfür braucht man keine Erlaubnis des Vermieters.

Als Mieter darf man seine Wohnung nach eigenem Geschmack einrichten

Wichtig hierbei ist:

Die Unterscheidung zwischen normalen Arbeiten für die Einrichtung einer Wohnung und Umbauten, Umbaumaßnahmen im Rahmen der Einrichtung. 

Einrichtung der Mietwohnung - Beispiele für normale Arbeiten in der Wohnung 

  • Lampen aufhängen
  • Hochbett aufbauen, einschließlich Montage an Wänden
  • Einbauküche stellen (dies nur, wenn die Wohnung ohne Einbauküche vermietet wurde)
  • Verlegung von Teppich oder Teppichfliesen (wird Fußbodenbelag mit Hilfe von Kleber verlegt, so sind Kleberreste bei Rückgabe der Wohnung zu entfernen)
  • Regale stellen, auch bei Befestigung mit Hilfe von Dübel an Wänden. 
Hinweis


Bei einem Anbringen von Regalen, Ablagen in einem Bad, sollte immer darauf geachtet werden, dass keine Fliesen durchbohrt werden.
Bohrlöcher, Schadenersatz für Vermieter wegen durchbohrter Fliesen 

Laminatboden in der Wohnung als Mieter verlegen - Genehmigung vom Vermieter

Will man als Mieter Laminat verlegen, dann ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich. Die Verlegung von Laminat wird als Eingriff in die Bausubstanz gesehen, darf daher nicht ohne Erlaubnis verlegt werden.

Als Mieter kann man auch nicht einfach einen vorhandenen Teppichboden gegen Laminat austauschen:
Teppichboden gegen Laminatboden als Mieter tauschen - Erlaubnis
 

Wohnung einrichten - für Umbauten muss der Mieter die Erlaubnis des Vermieters haben

Bevor Umbauten erfolgen, müssen diese in der Regel vom Vermieter genehmigt werden, zum Beispiel die Herstellung eines Wanddurchbruches, auch für den Aufbau eines Raumteilers kann die Genehmigung erforderlich sein:
Als Mieter Raumteiler, Trennwand, Zwischenwand einbauen
 

Für Einbauten in der Mietwohnung müssen Mieter oft eine Genehmigung des Vermieters haben

Dagegen ist z.B. der Einbau einer Katzenklappe oder die Anbringung einer Markise auf dem Balkon, in der Regel vom Vermieter zu genehmigen.


Redaktion


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