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Ratgeber Untervermietung
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Mieter will Teppichboden durch Laminatboden ersetzen
Wollen Mieter einen Austausch des Bodenbelags vornehmen, soll ein Teppichboden durch einen Laminatboden ersetzt werden, dann sollte hierfür die Erlaubnis des Vermieters vorliegen, da es eine bauliche Veränderung ist.
Das Verlegen eines Laminatbodens in der Mietwohnung ist eine bauliche Veränderung
Das Verlegen von Laminat ist eine bauliche Veränderung - für bauliche Veränderungen muss zuvor immer vom Vermieter die Erlaubnis eingeholt werden:
Einbauten, Umbauarbeiten in Mietwohnung - Erlaubnis vom Vermieter.
- Erteilt der Vermieter die Zustimmung zum Verlegen des Laminats, dann sollte versucht werden gleich zu regeln, was am Ende des Mietverhältnisses mit dem Boden geschieht, ob das Laminat in der Wohnung verbleiben kann:
Einbauten in der Mietwohnung am Mietvertragsende - Rückbau?
Argumente für den Austausch des Teppichbodens gegen Laminatboden für Mieter
Soll während eines laufenden Mietvertrages die Genehmigung für das Austauschen des Bodenbelags eingeholt werden, dann könnten Mieter argumentieren, dass es zur Vermeidung von Allergien wichtig sei, einen schnell und leicht zu reinigenden Laminatboden in der Wohnung zu haben.
Allerdings verweigern viele Vermieter die Zustimmung, weil beim Laufen auf einem Laminatboden deutlich mehr Trittgeräusche entstehen als beim Laufen auf einem Teppichboden - Trittgeräusche können andere Mieter sehr stören:
Ruhestörung - Lärm durch Trampeln, laute Schritte.
Verlegung von Laminat in der Mietwohnung ohne Genehmigung des Vermieters
Das Verlegen von Laminat in der Mietwohnung, ohne die Genehmigung des Vermieters, führt oft dazu, dass am Ende des Mietverhältnisses ein Rückbau vom Mieter vorgenommen werden muss:
Einbauten in der Mietwohnung am Mietvertragsende - Rückbau?
Tausch Teppichboden gegen Laminatboden erfolgt ohne Genehmigung des Vermieters - Urteil
Ob ein ohne Erlaubnis des Vermieters verlegter Laminatboden schon im laufenden Mietverhältnis entfernt werden muss, hängt vom Einzelfall ab. Ein Gericht urteilte, dass der Mieter nicht zum sofortigen Rückbau (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands) verpflichtet sei, da das Verlegen eines Laminatbodens vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt sei. Daher sei es dem Vermieter zuzumuten,
dass der ehemalige Zustand erst bei Auszug des Mieters wiederhergestellt wird.
Rückbau eines Laminatbodens während des laufenden Mietvertrags
Dass ein Rückbau durch den Mieter erst zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe erfolgen muss, ist ein Urteil zu einem Einzelfall.
Ein Gericht könnte auch urteilen, dass ein sofortiger Rückbau erfolgen muss, besonders dann, wenn es in Nachbarwohnungen zu erheblichen Trittschallgeräuschen (Trittgeräuschen) durch das neue Laminat kommt.
Der ursprüngliche Zustand des Bodens zur Vermeidung von Störungen müsste dann sofort wieder hergestellt werden.
Laminatboden wurde ohne Erlaubnis verlegt - Vermieter fordert Rückbau, Kosten vom Mieter
Dies ist ein Problem - meist wird ein ausgetauschter Teppichboden nicht aufgehoben und kann daher vom Mieter bei Auszug aus der Wohnung, oder wenn der Rückbau sofort erfolgen muss, nicht wieder in der Wohnung verlegt werden.
Da der ursprüngliche Zustand für die Rückgabe der Wohnung oder sogar sofort der ursprüngliche Zustand von Mietern wieder hergestellt werden muss, können Vermieter einen neuen Teppichboden verlegen lassen und deshalb Kosten vom (ehemaligen) Mieter fordern.
- Manchmal fordern Vermieter in einem solchen Fall die gesamten Kosten für die Verlegung eines neuen Teppichbodens, was aber meist gar nicht möglich ist.
Vermieter fordert vom Mieter für den Rückbau eines Laminatbodens Kosten, Schadenersatz
Der neue Teppichboden ist vom Mieter in den meisten Fällen nicht zu 100 Prozent zu bezahlen - der Vermieter muss sich einen Abzug Neu für Alt anrechnen lassen - war der Teppichboden zum Zeitpunkt der Verlegung des Laminatbodens bereits sehr alt, war die wirtschaftliche Lebensdauer überschritten, so können Vermieter gar keine Kosten von ihrem Mieter für einen neuen Teppichboden forden!
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer.
Lesetipps
- Ist ein Teppichboden verbraucht, mit der Zeit normal abgenutzt ist, dann muss der Vermieter für die Erneuerung sorgen:
Bodenbelag Mietwohnung - Anspruch auf Erneuerung durch Vermieter? - Teppichboden: Wenn der Vermieter bei einer Instandsetzung den Teppichboden durch einen Laminatboden ersetzen möchte:
Vermieter will Laminat statt Teppichboden legen.
Redaktion
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