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Wohnungsrückgabe an Vermieter - Ausbau, Rückbau von Einbauten

Haben Mieter während der Mietzeit Einbauten in der Wohnung vorgenommen, dann gilt grundsätzlich, dass diese Einbauten vor der Wohnungsrückgabe wieder zu entfernen sind. 

Einbauten aus der Wohnung ausbauen, wenn diese vom Vormieter übernommen wurden

Hat bereits der Vormieter die Einbauten geschaffen, und wurden diese zu Beginn des Mietvertrags vom Vormieter abgekauft (Abstandszahlung), so führt dies im Normalfall ebenfalls dazu, dass solche Einbauten rechtlich als Einbauten des jetzigen Mieters behandelt werden, dann ggf. ausgebaut werden müssen.

Einbauten waren zu Beginn des Mietvertrags schon in der Wohnung

Anders ist es, wenn die Einbauten zu Beginn des Mietvertrags schon vorhanden waren. Bereits in der Wohnung vorhandene Einbauten wurden dann und an Sie mitvermietet. und der Vermieter kann nicht verlangen, dass diese für die Rückgabe der Wohnung entfernt werden.

Welche Einbauten zum Einzug bereits vorhanden waren, das sollte im Idealfall verbindlich festgehalten sein, z.B. im Ãœbergabeprotokoll für die Wohnung oder im Mietvertrag. 

Wohnungsrückgabe - vor Entfernung von Einbauten in der Wohnung mit Vermieter sprechen

Bevor Sie Einbauten entfernen, die für die Wohnung wesentlich sein können, z.B. eine Wertverbesserung sind, sollten Mieter dem Vermieter anbieten, diese in der Wohnung zu lassen. 

Das Entfernen von Einbauten kann aufwändig sein. Klären Sie Fragen wegen eines erforderlichen Rückbaus (und Renovierung) frühzeitig mit dem Vermieter, z.B. bei einer Vorabnahme: 

Vorabnahme - Vorbereitung der Wohnungsrückgabe

Wohnungsrückgabe - Nachmieter, Vermieter soll Einbauten übernehmen

Ãœbernahme von Einbauten des Mieters durch den Vermieter am Mietvertragsende

Es ist sogar möglich, dass Mieter eine Entschädigung (z.B. Zahlung des Zeitwerts) vom Vermieter erhalten können: 
Auszug - Entschädigung für Mietereinbauten vom Vermieter
oder z.B. als Gegenwert weniger oder bei der Übernahme von sehr wertigen Einbauten keine Schönheitsreparaturen ausgeführt werden müssen, wenn Mieter zur Renovierung verpflichtet sind

Rückbau von Einbauten, die mit Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung eingebaut wurden

Wurden die Einbauten im Rahmen einer Mietermodernisierung vorgenommen, dann ist möglicherweise in der damit im Zusammenhang stehenden geschlossenen Vereinbarung eine Regelung enthalten, ob die Einrichtungen in der Wohnung verbleiben können, oder wie Sie als Mieter entschädigt werden.

Ist keine Regelung getroffen, dann sollten Sie mit dem Vermieter eine Vereinbarung wegen der Einbauten treffen oder müssen diese ausbauen, wenn der Vermieter nicht mit dem Verbleib in der Wohnung einverstanden ist.



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