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Wohnungsrückgabe - Wohnungsrückgabeprotokoll ist keine Pflicht
Bei einer Wohnungsübergabe, Wohnungsrückgabe an den Vermieter muss keine Rückgabeprotokoll erstellt werden. Die Erstellung eines Wohnungsrückgabeprotokolls ist nur Pflicht, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart ist.
Mieter sollten auf die Erstellung eines Wohnungsrückgabeprotokolls achten
Mieter sollten am Mietvertragsende nicht einfach ausziehen. Es ist auch zu überlegen, ob man eine Vorabnahme durchführt - eine Vorabnahme ist auch keine Pflicht:
Vorabnahme - Vorbereitung der Wohnungsrückgabe,
- Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollte die Wohnung zum Mietvertragsende an den Vermieter oder dessen Beauftragten persönlich zurückgegeben werden und es sollte auch ein Protokoll über die Rückgabe erstellt werden.
- Ist man am Rückgabetermin verhindert, so kann auch ein Bevollmächtigter die Wohnungsrückgabe durchführen:
Wohnungsrückgabe an Vermieter - Vollmacht für Vertrauensperson
Wohnungsrückgabe - Was versteht man unter "Zurückgeben" einer Wohnung
Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss die Wohnung, einschließlich Nebenräumen (z.B. Keller, Garage etc.), dem Vermieter übergeben werden.
Dies bedeutet: Die Wohnung ist leer geräumt, befindet sich in einem ordnungsgemäßen Zustand und der Vermieter erhält alle Schlüssel zurück (Einzelheiten zur Schlüsselrückgabe).
Das bedeutet auch:
Besteht die Verpflichtung Schönheitsreparaturen auszuzuführen, müssen auch die Schönheitsreparaturen bei Übergabe der Wohnung ausgeführt sein.
Wohnungsübergabe, Wohnungsrückgabe ist nicht ordnungsgemäß steht im Protokoll
In einem Übergabetermin kommt es öfter vor, dass der Vermieter die ordnungsgemäße Rückgabe nicht anerkennt, Mieter aber der Überzeugung sind, dass sich die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
- Macht der Vermieter geltend, dass die Renovierung nicht ordnungsgemäß ist, setzt Ihnen eine Nachfrist für die Ausführung von Schönheitsreparaturen, dann sollten Sie sich bei Zweifeln wegen der Forderung rechtlich beraten lassen.
- Es ist dann auch sehr zu empfehlen, dass ein vom Vermieter erstelltes Wohnungsübergabeprotokoll nicht unterschrieben wird, auch keine sonstige Vereinbarung, die vorsieht, dass Mängel vom Mieter zu beseitigen sind:
Abnahmeprotokolle - Unterschrift kann der Vermieter nicht verlangen
Bei der Wohnungsrückgabe ist mit dem Vermieter keine Einigung möglich
Ist im Übergabetermin keine gütliche Einigung für eine einvernehmliche Rückgabe der Wohnung möglich, dann sollte man selbst, im Beisein eines Zeugen, ein Übergabeprotokoll erstellen und Fotos machen, ein Protokoll des Vermieters nicht unterschreiben.
Wohnungsrückgabe - Mustervorlage für das Wohnungsrückgabeprotokoll
Die Mustervorlage für das Protokoll der Wohnungsrückgabe kann auch auch als Checkliste zur Vorbereitung der Rückgabe genommen werden.
Vermieter verweigert den Termin für eine Wohnungsrückgabe - keine Abnahme der Wohnung
Manchmal ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter so zerrüttet, dass es zu keinem Übergabetermin kommt, bzw. kein Verantwortlicher zum vereinbarten Termin für die Wohnungsrückgabe erscheint.
- Dann ist es sinnvoll, in solchen Fällen den Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll zu dokumentieren, und einen Zeugen zu haben, der mit seiner Unterschrift den Zustand der Wohnung bestätigt - Fotos machen nicht vergessen, auf eine ordnungsgemäße und beweisbare Schlüsselrückgabe achten.
Nur wenn Sie eindeutig beweisen könnten, dass der Vermieter die alleinige Schuld dafür trägt, dass keine Wohnungsübergabe zustande gekommen ist, nur dann können eventuell nach Ihrem Auszug vom Vermieter festgestellte Mängel in dessen Verantwortung fallen.
Sich darauf zu verlassen ist zu unsicher - besser ist es daher immer, zusammen mit einem Zeugen, selbst ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen:
Mustervorlage für das Protokoll einer Wohnungsrückgabe
Wohnungsrückgabe - Vermieter stellt bei der Übergabe Schäden fest, fordert Schadenersatz
- Handelt es sich nicht um Schönheitsreparaturen, sondern Schäden, dann muss der Vermieter keine Nachfrist zur Beseitigung setzen, kann einen Schadenersatz gleich geltend machen:
Schäden in Wohnung durch Mieter - Vermieter muss keine Frist setzen
Redaktion
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