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Auszug - Entschädigung für Einbauten in der Wohnung vom Vermieter

Mieter können am Ende des Mietverhältnisses bei Wohnungsaufgabe, Auszug aus der Wohnung, ein Recht auf Entschädigung für vorgenommene Einbauten haben, wenn der Vermieter die Einbauten  erlaubt hatte.

Mietvertragsende - Bestehende Vereinbarung mit Vermieter zu Einbauten, Umbauten

Wurde für die vorgenommenen Einbauten (auch als Mietermodernisierung bezeichnet) mit dem Vermieter eine Entschädigung für das Ende des Mietverhältnisses vereinbart, dann gilt diese Vereinbarung, ist einzuhalten.

Mietvertragsende - Entschädigung vom Vermieter für Einbauten des Mieters in der Wohnung 

Aber auch dann, wenn damals nichts vereinbart wurde, können Mieter in solch einem Fall eine Entschädigung durch den Vermieter bei der Wohnungsrückgabe fordern.

Höherwertige Einbauten können eine klare Wertverbesserung für die Wohnung des Vermieters sein.
Einbauten in der Mietwohnung am Mietvertragsende - Rückbau? 

Einbauten des Mieters in der Mietwohnung sind eine klare Wertverbesserung

Vermieter können möglicherweise wegen vom Mieter vorgenommenen Einbauten und einer erfolgten Wertverbesserung der Wohnung an nachfolgende Mieter zu einer höheren Miete weitervermieten.

Beispiel

Wurde z.B. ein Bad in die Mietwohnung eingebaut (das vorher nicht vorhanden war), dann ist diese Maßnahme eine klare Wertverbesserung für die Wohnung.
Objektiv betrachtet ist eine Wohnung mit Bad mit einer höheren Miete zu vermieten.

Ende des Mietvertrags - Berechnung einer Entschädigung für Badeinbau des Mieters

Eine Entschädigung ist berechenbar. 

Der Entschädigungsbetrag wird nicht an den Kosten der Herstellung der Einbauten gemessen, sondern an der Höhe einer tatsächlichen Mietwertsteigerung, die auf Ihre Einbauten zurückzuführen ist.

  • Dies ist nicht einfach nachzuweisen, aber möglich. Wenden Sie sich in solchen Fällen an einen auf das Wohnungsmietrecht spezialisierten Anwalt.

Einbauten ohne Erlaubnis des Vermieters vorgenommen - besteht ein Recht auf Entschädigung?

Auch für Einbauten, die nicht im Rahmen einer vom Vermieter gestatteten Mietermodernisierung erfolgten, können Mieter möglicherweise ein Recht auf Entschädigung haben:

Laminatboden bei Auszug - Entschädigung für Mieter möglich

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Eventuell ist es möglich, dass Mieter mit dem Nachmieter vereinbaren können, dass dieser eine dem Zeitwert angemessene Entschädigung zahlt:

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Wohnungsrückgabe Mietwohnung - Einbauten entfernen, ausbauen? 



Redaktion


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