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Ratgeber Untervermietung
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Einbauten in Wohnung am Mietvertragsende - Entschädigung für Mieter
Mieter können ein Recht auf Entschädigung für von ihnen vorgenommene Einbauten, bauliche Veränderungen gegenüber dem Vermieter haben, wenn diese am Mietvertragsende in der Wohnung bleiben.
Am Mietvertragsende sind Mieter verpflichtet, die Wohnung ohne Einbauten, zurückzugeben
Grundsätzlich: Mieter müssen bei Mietvertragsende vor dem Auszug den Zustand wieder herstellen, der vor den Einbauten bestanden hat.
- Bei Einbauten ist zu beachten, dass diese meist vor einer Wegnahme, einem Ausbau dem Vermieter zur Übernahme angeboten werden müssen:
Auszug - Einbauten des Mieters am Ende des Mietvertrags.
Mieter kann Recht auf Entschädigung durch Vermieter für Einbauten haben
Wünscht der Vermieter ausdrücklich, dass Einbauten in der Wohnung bleiben sollen, dann haben Mieter ein Recht auf Entschädigung durch den Vermieter. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem vorhandenen Zeitwert der Einbauten.
Feststellen, ob der Vermieter Interesse an der Ãœbernahme von Einbauten des Mieters hat
Frühzeitig sollte mit dem Vermieter besprochen werden, ob Einbauten in der Wohnung bleiben sollen. Im Rahmen einer Vorabnahme für die Wohnungsrückgabe bietet sich eine gute Gelegenheit, dies mit dem Vermieter oder seinem Beauftragten zu besprechen - jedenfalls sollte die Problematik, was mit Einbauten passieren soll, nicht erst im Termin zur Rückgabe der Wohnung besprochen werden.
Vermieter bestehen nicht unbedingt auf der Beseitigung von Einbauten des Mieters, wenn die Einbauten einen praktischen Nutzen haben, eine Verbesserung für die Mietwohnung sind.
- Einbauten können vom Vermieter oder einem Nachmieter übernommen, gekauft werden.
Geklärt werden sollte immer, welche Gegenleistung Mieter für den Verbleib von Einbauten, Einrichtung erhalten:
Wohnungsrückgabe - Nachmieter, Vermieter soll Einbauten übernehmen.
Vermieter übernimmt Einbauten des Mieters verzichtet auf Schönheitsreparaturen, Miete
Manchmal einigen sich Mieter und Vermieter darauf, dass wegen der vom Mieter vorgenommenen wertigen Einbauten keine Schönheitsreparaturen gemacht werden müssen, dafür der Vermieter die Einbauten übernimmt.
Auch ein Verzicht des Vermieters, dass während der Kündigungsfrist vom Mieter keine Miete zu zahlen ist, kommt vor.
- Eine solche Regelung, Vereinbarung sollte immer schriftlich abgeschlossen werden.
Wohnungsrückgabe - Entschädigung für Einbauten des Mieters - Kauf durch Vermieter
Passiert nichts bei Beendigung des Mietvertrags, der Rückgabe der Wohnung zwischen Mieter und Vermieter, dann besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung für die den Mietern für Einbauten entstandenen Aufwendungen. Weitere Hinweise:
Auszug - Entschädigung für Mietereinbauten vom Vermieter.
Vom Mieter vorgenommene Einbauten waren für Bewohnbarheit der Wohnung notwendig
Haben Mieter Einbauten eingebracht, bauliche Maßnahmen, die für die Herstellung oder Erhaltung der Bewohnbarkeit der Wohnung notwendig waren, dann müssen Mieter entsprechend des Zeitwerts entschädigt werden.
Redaktion
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