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Bodenbelag Mietwohnung - Anspruch auf Erneuerung durch Vermieter
Hat sich der mitvermietete Bodenbelag der Mietwohnung über die Jahre stark abgenutzt, so kann für Mieter der Anspruch gegen den Vermieter bestehen, dass der Bodenbelag erneuert wird.
Abgenutzter Bodenbelag - Laminat, Teppichboden, PVC - Austausch durch Vermieter
Ist der Bodenbelag im Lauf der Zeit durch eine normale Abnutzung unansehnlich geworden, verschlissen, dann muss der Vermieter bei einem mitvermieteten Bodenbelag dafür sorgen, dass ein neuer in gleicher Art, Güte und Farbe fachgerecht in der Mietwohnung verlegt wird.
- Mieter können den Austausch eines alten abgenutzten (und mitvermieteten) Teppichbodens (auch eines Laminatbodens, PVC oder eines anderen Bodenbelags) gegenüber dem Vermieter beanspruchen.
- Tipp:
Geht es darum, dass der Vermieter einen Schaden am Bodenbelag ersetzt haben möchte, dann schauen Sie bitte hier.
Abgenutzter Bodenbelag soll vom Vermieter erneuert werden - wem gehört der Bodenbelag?
Machen Mieter geltend, dass ein abgenutzter Bodenbelag vom Vermieter ersetzt werden soll, so kann sich die Schwierigkeit ergeben, dass Mieter den Nachweis führen müssen, dass der in der Wohnung verlegte Teppichboden (oder eines anderen Bodenbelags) Vertragsbestandteil bei Anmietung der Wohnung war.
Als Mieter neuen Bodenbelag vom Vermieter bekommen, weil der alte stark abgenutzt ist
Wurde die Wohnung mit einem Teppichboden (oder einem anderen Bodenbelag) angemietet, dann ist, wenn keine andere Vereinbarung dazu besteht, der Bodenbelag in der Regel mitvermietet, ist Eigentum des Vermieters.
Eindeutig ist der Sachverhalt, wenn ein vorhandener Bodenbelag ausdrücklich Vertragsbestandteil ist. Dies kann sich direkt aus dem Mietvertrag ergeben. Dort ist dann ein Teppichboden, Laminatboden etc. z.B. als "mitvermietet" aufgeführt.
Auch aus dem Wohnungsübergabeprotokoll (Übergabeprotokoll) kann sich ergeben, dass der Bodenbelag mitvermietet ist.
In solchen Fällen ist dann immer eindeutig, dass der Bodenbelag im Eigentum des Vermieters steht.
Starke Abnutzung des Bodenbelags der Mietwohnung - Austausch, Erneuerung durch Vermieter
Üblicherweise geht man davon aus, dass ein
Teppichboden in normaler Qualität eine Lebensdauer von ca. 10 Jahren hat,
ein Laminatboden (je nach Qualität) ca. 8 - 15 Jahre
ein PVC Boden (je nach Grad der Beanspruchung in Räumen) ca. 8-15 Jahre
ein Korkboden ca. 15 - 20 Jahre
ein Linoleum Bodenbelag ca. 15 - 30 Jahre.
Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer
Bezug der neuen Mietwohnung - muss der Vermieter für einen Bodenbelag sorgen?
Es besteht für Vermieter keine Verpflichtung, die Wohnung mit einem Fußbodenbelag zu vermieten bzw. vor Einzug eines neuen Mieters mit einem Bodenbelag auszustatten.
Wesentlich ist nur, dass der Fußboden für die Verlegung eines üblichen Bodenbelags (Laminat, Teppich, PVC etc.) geeignet ist.
Mieter haben in diesen Fällen für den Bodenbelag selbst zu sorgen.
Am Ende des Mietvertrags ist ein vom Mieter verlegter Bodenbelag wieder zu entfernen, wenn der Vermieter nicht dem Verbleib einverstanden ist, eventuell sogar den Zeitwert zahlt:
Ordnungsgemäße Rückgabe der Mietwohnung - Mietvertragsende
Austausch Bodenbelag - Vermieter will vorhandenen Belag gegen anderen ersetzen
Beabsichtigt der Vermieter den bisherigen Bodenbelag zu ändern, und sind Sie damit nicht einverstanden, dann können Sie dem Vermieter schreiben,
- dass die Änderung eine wesentliche Abweichung vom ursprünglich mietvertraglich vereinbarten Zustand der Wohnung ist, die Sie deshalb nicht akzeptieren wollen.
Ohne Einigung mit dem Mieter darf der Vermieter meist anstatt des vorhandenen Bodenbelags, z.B. Teppichboden, keinen anderen Bodenbelag verlegen lassen.
- Ein neuer Laminatboden anstatt eines Teppichbodens, kann nur mit Zustimmung des Mieters verlegt werden - hat das Landgericht Stuttgart entschieden:
Instandsetzung - Vermieter will Laminat statt Teppichboden
Kommt es zum Streit vor Gericht, dann kann es aber auch sein, dass dem Vermieter eine Änderung zugestanden wird, wenn die Änderung als nicht besonders wesentlich angesehen wird.
Die Rechtsprechung ist in diesen Fällen uneinheitlich. Stellt sich dieses Problem, dann sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Redaktion
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