Logo

Bodenbelag Mietwohnung  - Anspruch auf Erneuerung durch Vermieter

Hat sich der mitvermietete Bodenbelag der Mietwohnung über die Jahre stark abgenutzt, so kann für Mieter der Anspruch gegen den Vermieter bestehen, dass der Bodenbelag erneuert wird.

Abgenutzter Bodenbelag - Laminat, Teppichboden, PVC - Austausch durch Vermieter

Ist der mitvermietet Bodenbelag im Lauf der Zeit durch eine normale Abnutzung unansehnlich geworden, verschlissen, dann muss der Vermieter bei einem mitvermieteten Bodenbelag dafür sorgen, dass ein neuer in gleicher Art, Güte und Farbe fachgerecht in der Mietwohnung verlegt wird, § 535 BGB.

  • Mieter können den Austausch eines alten abgenutzten (und mitvermieteten) Teppichbodens (auch eines Laminatbodens, PVC oder eines anderen Bodenbelags) gegenüber dem Vermieter durchsetzen.
  • Haben Bodenbeläge ihre übliche Lebens­dauer über­schritten:
    Besteht am Bodenbelag eine starke Abnutzung, die sich durch den normalen Gebrauch im Laufe der Mietzeit ergeben hat, dann ist dieser vom Vermieter zu erneuern.
    Dies gilt auch für andere Bestandteile der Wohnung:
    Abnutzung der Wohnung - Beseitigung durch den Vermieter
  • Geht es darum, dass der Vermieter einen Schaden am Bodenbelag ersetzt haben möchte, dann schauen Sie bitte hier.

Starke Abnutzung des Bodenbelags der Mietwohnung - Austausch, Erneuerung durch Vermieter

Ãœblicherweise geht man davon aus, dass ein

Teppichboden in normaler Qualität eine Lebensdauer von ca. 10 Jahren hat,

ein Laminatboden (je nach Qualität) ca. 8 - 15 Jahre

ein PVC Boden (je nach Grad der Beanspruchung in Räumen) ca. 8-15 Jahre

ein Korkboden ca. 15 - 20 Jahre

ein Linoleum Bodenbelag ca. 15 - 30 Jahre.

Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer 

Abgenutzter Bodenbelag soll vom Vermieter erneuert werden - wem gehört der Bodenbelag?

Soll ein abgenutzter Bodenbelag vom Vermieter ersetzt werden, so kann sich vielleicht die Schwierigkeit ergeben, dass Mieter den Nachweis führen sollen, dass der in der Wohnung verlegte Teppichboden (oder ein anderer Bodenbelag) mitvermietet wurde, Vertragsbestandteil bei Anmietung der Wohnung war. 

  • War bereits bei Einzug in die Wohnung ein Bodenbelag vorhanden, ist vielleicht noch auf Fotos des Exposés zu sehen, so gilt dieser als Bestandteil der Mietsache, ist mitvermietet, wenn mietvertraglich keine andere Vereinbarung dazu besteht - Vermieter müssen dann für den gebrauchsfähigen Zustand sorgen, § 535 BGB.

Alter Bodenbelag ist stark abgenutzt - ist der Bodenbelag Bestandteil der Wohnung?

Wurde die Wohnung mit einem Teppichboden (oder einem anderen Bodenbelag) angemietet, dann ist, der Bodenbelag eindeutig mitvermietet, wenn ein vorhandener Bodenbelag ausdrücklich Vertragsbestandteil ist. Dies kann sich direkt aus dem Mietvertrag ergeben. Dort ist dann ein Teppichboden, Laminatboden etc. z.B. als "mitvermietet" aufgeführt. 

Auch aus dem Wohnungsübergabeprotokoll (Ãœbergabeprotokoll) kann sich ergeben, dass der Bodenbelag mitvermietet ist - es ist dann eindeutig, dass der Bodenbelag im Eigentum des Vermieters steht.

Vermieter erneuert einen abgenutzten Bodenbelag der Wohnung nicht

Führt der Vermieter die Erneuerung eines mitvermieteten abgenutzten Bodenbelags nicht aus:

In älteren Gerichtsurteilen wurde entschieden, dass eine Mietminderung berechtigt sein kann:
Zwölf Jahre alter Teppichboden, schlägt "Wellen": 5% Mietminderung 
Älterer Teppichboden schlägt "starke Wellen": 10 Prozent Mietminderung.

Austausch Bodenbelag - Vermieter will vorhandenen Belag gegen anderen ersetzen

Beabsichtigt der Vermieter den bisherigen Bodenbelag zu ändern, und sind Sie damit nicht einverstanden, dann können Sie dem Vermieter schreiben,

  • dass die Änderung eine wesentliche Abweichung vom ursprünglich mietvertraglich vereinbarten Zustand der Wohnung ist, die Sie deshalb nicht akzeptieren wollen. 

Ohne Einigung mit dem Mieter darf der Vermieter meist anstatt des vorhandenen Bodenbelags, z.B. Teppichboden, keinen anderen Bodenbelag verlegen lassen.

Hinweis


  • Kommt es zum Streit vor Gericht, dann kann es aber auch sein, dass dem Vermieter eine Änderung des Bodenbelags zugestanden wird, wenn die Änderung als nicht besonders wesentlich angesehen wird.

Die Rechtsprechung ist in diesen Fällen uneinheitlich. Stellt sich dieses Problem, dann sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

    Tipp


    Falls Mieter selbst einen abgenutzten Bodenbelag austauschen:
    Am Ende des Mietvertrags ist ein vom Mieter verlegter Bodenbelag wieder zu entfernen, wenn der Vermieter nicht mit dem Verbleib einverstanden ist, eventuell sogar einen vorhandenen Zeitwert zahlt.
    Teppichboden gegen Laminatboden als Mieter tauschen - Erlaubnis â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹
    Ordnungsgemäße Rückgabe der Mietwohnung - Mietvertragsende



    Redaktion


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: