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Bodenbelag Mietwohnung - Anspruch auf Erneuerung durch Vermieter?
Wurde die Wohnung mit einem Teppichboden (oder einem anderen Bodenbelag) angemietet und
der Bodenbelag mitvermietet ist,
dann können Mieter den Austausch eines alten abgenutzten Teppichbodens (auch eines Laminatbodens, PVC oder eines anderen Bodenbelags) gegenüber dem Vermieter beanspruchen.
- Voraussetzung für eine Erneuerung ist, dass der Bodenbelag sich durch eine normale Abnutzung im Laufe der Zeit verbraucht hat.
Wenn es darum geht, dass der Vermieter einen Schaden am Bodenbelag ersetzt haben möchte, dann schauen Sie bitte hier.
Anspruch des Mieters auf Austausch eines Teppichbodens, Fußbodenbelags durch Vermieter
Ob ein Bodenbelag Vertragsbestandteil ist, kann sich direkt aus dem Mietvertrag ergeben. Dort ist dann ein Teppichboden als z.B. "mitvermietet" aufgeführt.
Eine Schwierigkeit kann sich dadurch ergeben, dass der Mieter den Nachweis führen muss, dass der in der Wohnung verlegte Teppichboden (oder eines anderen Bodenbelags) Vertragsbestandteil bei Anmietung der Wohnung war.
Wurde ein Übergabeprotokoll für die Wohnung erstellt, dann kann dort der Fußbodenbelag aufgeführt sein, es kann auch der Zustand des Bodens dokumentiert sein.
In solchen Fällen ist dann immer eindeutig, dass der Bodenbelag im Eigentum des Vermieters steht.
Abgenutzter Bodenbelag - Laminat, Teppichboden, PVC-Belag - Anspruch auf Austausch
- Ist der Bodenbelag im Lauf der Zeit durch eine normale Abnutzung unansehnlich geworden, verschlissen, dann muss der Vermieter dafür sorgen, dass ein neuer in gleicher Art, Güte und Farbe fachgerecht in der Mietwohnung verlegt wird.
Starke Abnutzung des Bodenbelags der Mietwohnung - Austausch, Ersatz durch Vermieter
Üblicherweise geht man davon aus, dass ein
Teppichboden in normaler Qualität eine Lebensdauer von ca. 10 Jahren hat,
ein Laminatboden (je nach Qualität) ca. 8 - 15 Jahre
ein PVC Boden (je nach Grad der Beanspruchung in Räumen) ca. 8-15 Jahre
ein Korkboden ca. 15 - 20 Jahre
ein Linoleum Bodenbelag ca. 15 - 30 Jahre.
Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer
Austausch Bodenbelag - Vermieter will vorhandenen Belag gegen anderen ersetzen
Beabsichtigt Ihr Vermieter eine Änderung des Bodenbelags, und Sie damit nicht einverstanden, dann könnten Sie Ihrem Vermieter schreiben,
- dass die Änderung eine wesentliche Abweichung vom ursprünglich mietvertraglich vereinbarten Zustand der Wohnung ist, die Sie deshalb nicht akzeptieren wollen.
Ohne Einigung mit dem Mieter darf der Vermieter meist anstatt des vorhandenen Bodenbelags, z.B. Teppichboden, keinen anderen Bodenbelag verlegen lassen.
- Ein neuer Laminatboden anstatt eines Teppichbodens, kann nur mit Zustimmung des Mieters verlegt werden - hat das Landgericht Stuttgart entschieden:
Instandsetzung - Vermieter will Laminat statt Teppichboden
Kommt es zum Streit vor Gericht darüber, dann kann es sein, dass ein Gericht Ihre Auffassung bestätigt -
- aber es kann auch sein, dass dem Vermieter eine Änderung zugestanden wird.
Die Rechtsprechung ist in diesen Fällen uneinheitlich. Stellt sich dieses Probelem, dann sollten Sie sich zu rechtlich beraten lassen.
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