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Verstopfung Abfluss der Wohnung - zahlt Mieter oder Vermieter Kosten?

Abflussverstopfungen sind nicht selten. Leicht kommt es zum Streit darüber, ob der Vermieter oder der Mieter die Kosten für die Beseitigung der Verstopfung des Abflusses zu zahlen hat.

Abflussverstopfung mit normalen, haushaltsüblichen Mitteln beseitigen

Können Mieter die Rohrverstopfung nicht mit normalen Haushaltsmitteln beseitigen, so müssen sie möglichst bald den Vermieter informieren, und zwar nachweisbar, und den Vermieter mit einer kurzen Fristsetzung zur Beseitigung auffordern.

  • Ist man gerade in die Wohnung eingezogen, dann sollte der Vermieter über die aufgetretene Verstopfung informiert werden, auch wenn diese mit Haushaltsmitteln zu beseitigen war - die Verstopfung könnte wieder auftreten, weil die Ursache nicht beseitigt werden konnte.

Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern 

Verstopfung Abfluss der Wohnung - Vermieter reagiert nicht, beseitigt die Verstopfung nicht

Reagiert der Vermieter nicht auf die nachweisbare schriftliche Mängelanzeige, dann kommt auch die sogenannte Ersatzvornahme in Betracht - Sie selbst können dann den Auftrag zur Beseitigung der Verstopfung einer Fachfirma erteilen: 
Ersatzvornahme - als Mieter Mängel beseitigen, Reparatur beauftragen 

Bei einer Verstopfung, Austritt von Schmutzwasser, Fäkalien - Notdienst beauftragen?

Kommt es zum Austritt von Schmutzwasser oder gar Fäkalien, und der Vermieter sorgt nicht umgehend für Abhilfe, dann kommt in Betracht, dass Sie selbst für eine Notreparatur sorgen:
Als Mieter Notdienst mit Reparatur, Mängelbeseitigung beauftragen 

Kosten einer Verstopfung, Reparatur des Abflusses, einer Abflussleitung - wer muss bezahlen?

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, Verstopfungen zu beseitigen, den Auftrag dafür zu erteilen. Es handelt sich um Kosten der Instandhaltung / Instandsetzung: 
Vermieter muss Mietwohnung instandhalten und instandsetzen 

Verstopfung eindeutig schuldhaft vom Mieter verursacht?

Nur wenn der Vermieter beweisen kann, dass ein Mieter die Verstopfung schuldhaft verursacht hat, dann kann der Vermieter die Kosten der Schadensbeseitigung vom Verursacher zurückholen.

Ein solcher Nachweis ist schwierig, kann nur gelingen, wenn ein unsachgemäßer Gebrauch der Abflussleitungen einem Mieter eindeutig zugeordnet werden kann.

Im Mietvertrag steht, der Mieter ist für die Beseitigung von Verstopfungen verantwortlich

Regelungen in Formularmietverträgen, dass der Mieter die Kosten der Beseitigung einer Verstopfung zu tragen hat, sind unwirksam - Mieter wären über eine solche Klausel unangemessen benachteiligt. 

Ob eine sogenannte Individualvereinbarung wirksam wäre, ist nicht entschieden. Allerdings liegt nur äußerst selten überhaupt eine Invividualvereinbarung vor.

Es kommt immer wieder zu Verstopfungen eines Abflusses in der Mietwohnung

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Ursache festgestellt und beseitigt wird.

Macht der Vermieter dies nicht, und kommt es z.B. durch die Nichtbeseitigung der Ursache (z.B. auch verkalkte Abflüsse) Ã¼ber austretendes Brauchwasser (Rückstau, Wasseraustritt, Austritt von Fäkalien) in der Wohnung des Mieters zu einem Schaden an Sachen, Eigentum des Mieters, dann können Sie Schadenersatz gegen Ihren Vermieter geltend machen, auch z.B. Aufwendungsersatz für entstandene Reinigungskosten fordern.

Durch Verstopfung der Rohre ist Schaden entstanden - Beweise sichern

Achten Sie darauf, dass Sie den Ihnen entstandenen Schaden beweisen können, einen Zeugen haben, Fotos machen.

Schadenersatz - Vermieter soll Schaden bezahlen

  • Melden Sie einen solchen Schaden Ihrer Hausratversicherung, vorsorglich auch der Haftpflichtversicherung, wenn der Schaden von Ihnen verursacht sein soll, Mietsachschäden eingeschlossen sind.

Mietminderung bei Verstopfung von Rohren, Abflüssen der Wohnung

Wenn Sie wegen einer anhaltenden Verstopfung z.B. die Küche oder das Bad nicht mehr nutzen können, dann ist eine Mietminderung möglich: 
Mietminderung wegen Mängeln, was beachten? 


Redaktion


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