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Beseitigung von Verstopfungen, Rohrreinigung als Betriebskosten

Kosten der Beseitigung von Verstopfungen dürfen in der Regel nicht als Betriebskosten (z.B. als "Sonstige Betriebskosten") auf die Mieter umgelegt werden, da es sich um Reparaturen bzw. bei der Beseitigung von Verstopfungen um Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters handelt.

Im Mietvertrag steht, Mieter soll Kosten einer Abflussverstopfung als Betriebskosten tragen

Wäre eine solche Regelung in Ihrem Mietvertrag als Formularklausel enthalten, so wäre diese unwirksam. 

Betriebskosten - Mieter sollen anteilig die Kosten der Beseitigung einer Verstopfung zahlen

Auch eine mietvertragliche Vereinbarung im Formularmietvertrag, dass alle Mieter eines Hauses anteilig für die Kosten der Beseitigung einer Verstopfung von Abflussleitungen haften, ist unwirksam, denn es handelt sich dann um eine unwirksame "Allgemeine Geschäftsbedingung", und um keine Individualvereinbarung

Sonderfall Zweifamilienhaus - Vereinbarung über Kosten einer Rohrverstopfung

Eine Individualvereinbarung, dass ein Mieter anteilig Kosten der Beseitigung einer Rohrverstopfung als Betriebskosten zu tragen hat, könnte nur denkbar sein, wenn ein Eigentümer und der Mieter zusammen in einem Haus (Zweifamilienhaus) wohnen.

Die Anforderungen an eine wirksame Individualvereinbarung sind sehr hoch, so dass auch eine solche Regelung meist nicht wirksam sein kann. 

Sollte sich der Vermieter auf eine mit Ihnen getroffene Individualvereinbarung berufen, so lassen Sie die Regelung fachlich prüfen.

Verstopfungen des Kanals, Kosten für Kanalreinigung  sind keine Betriebskosten

Dies gilt auch für die Beseitigung von Verstopfungen im Kanal auf dem Grundstück. Auch wenn der Verursacher nicht festgestellt werden kann, ist eine anteilige Kostenumlage auf die Mieter nicht möglich, auch nicht als Betriebskosten. Entsprechende Regelungen im Mietvertrag sind in der Regel unwirksam.

Regelmäßige Reinigung von Abflussleitungen oder Abflussrohren als Betriebskosten

Kosten der Rohrreinigung, also einer regelmäßigen Reinigung von Abflussleitungen, Rohren wären eventuell dann als Betriebskosten von Mietern zu tragen, wenn die Ãœbernahme dieser Betriebskosten im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wäre.

  • Steht eine solche Regelung in Ihrem Mietvertrag, so sollten Sie durch einen Anwalt prüfen lassen, ob diese Vereinbarung wirksam ist.

Beseitigung einer Verstopfung des Abflusses meist Kosten des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und hat in der Regel die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung zu tragen. Nur wenn der Vermieter nachweisen kann, dass Mieter Schuld an einer Verstopfung sind, ist dies anders:

Wer muss die Kosten der Beseitigung einer Verstopfung tragen?


Redaktion


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