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Was ist eine Betriebskostenvorauszahlung?

In Ihrem Mietvertrag für die Mietwohnung oder einer späteren Vereinbarung ist festgelegt, dass Sie Betriebskostenvorauszahlungen (Betriebskostenvorschüsse) zahlen müssen?

Beispiel

Die Nettomiete beträgt 674,00 €.

Für Betriebskosten hat der Mieter einen monatlichen Vorschuss zu entrichten, und zwar in Höhe von zur Zeit 80,00 €.

In diesem Artikel geht es um Vorauszahlungen für die sogenannten kalten Betriebskosten.

Vereinbarung im Mietvertrag über Betriebskostenvorauszahlung

Entscheidend ist, was im Mietvertrag vereinbart ist. Es reicht, wenn in dem Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mieter die Betriebskosten tragen.

Für die kalten Betriebskosten kann

  • eine Pauschale vereinbart werden, oder
  • Vorauszahlungen.

Ist die vom Vermieter verlangte Vorauszahlung für Betriebskosten rechtens?

Vermieter muss über die erhaltenen Vorauszahlungen für Betriebskosten abrechnen

Der Vermieter muss über die erhaltenen Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abrechnen, und zwar innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist. Diese läuft ein Jahr nach dem Ende der Abrechnungsperiode ab.

Betriebskostenvorauszahlungen gehören zur Miete

Beachten Sie:

Bleiben Sie Betriebskostenvorauszahlungen schuldig, die der Vermieter verlangen kann, dann entstehen damit Mietschulden.

Ein dadurch entstehender â€žMietrückstand“ kann zur fristgemäßen oder fristlosen Kündigung führen. 

Einbehalt von Betriebskostenvorauszahlungen

Rechnet der Vermieter innerhalb der Abrechnungsfrist Ã¼ber die Betriebskosten nicht ab (keine Betriebskostenabrechnungen für kalte und warme Betriebskosten), dann kann der Mieter ggf. ein Zurückbehaltungsrecht an den weiteren laufenden Betriebskostenvorauszahlungen ausüben.

Keine Betriebskostenabrechnungen - Vorauszahlungen einbehalten? 



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