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Ratgeber Untervermietung
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Vereinbarung zu Heizkosten und Warmwasserkosten der Wohnung
Vereinbarung zu Heizkosten und Warmwasserkosten der Wohnung: neben einer Kaltmiete können Beträge, Vorauszahlungen für warme Betriebskosten, Heizkosten vom Vermieter verlangt werden.
Vereinbarung über Heizkosten und Warmwasserkosten im Mietvertrag
Häufig wird die Vereinbarung über warme Betriebskosten im Mietvertrag getroffen:
Warme Betriebskosten: Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung
Regelung über warme Betriebskosten durch spätere Vereinbarung
Es kann aber auch eine Vertragsänderung durch eine entsprechende spätere Vereinbarung geschlossen werden. Wiederum kann jede Vereinbarung später durch eine neue Vereinbarung ergänzt, abgeändert oder aufgehoben werden.
Manchmal wird sogar durch die Gerichte entschieden, dass die Mieter verpflichtet sind, eine solche Vereinbarung abzuschließen oder der Änderung der bisherigen Vereinbarungen zuzustimmen.
Ausnahme - Heizkosten und Warmwasserkosten sind in der Miete der Wohnung enthalten
Es gibt (selten, denn eigentlich ist das durch die Heizkostenverordnung verboten) Vereinbarungen, wonach die Versorgung mit Heizung und Warmwasser in einer Gesamtmiete enthalten ist: Inklusivmiete - Erklärung des Begriffes
- Fast immer ist vereinbart, dass die warmen Betriebskosten neben einer Kaltmiete extra berechnet werden: Mietwohnung - Heizkostenpauschale nur ausnahmsweise zulässig
Monatliche Vorauszahlungen für Heizkosten und Warmwasserkosten
Bei separat zu tragenden Heizkosten und Warmwasserkosten gibt es fast nur die Vereinbarung als Vorauszahlungen, woran dann auch die Verpflichtung des Vermieters zur Abrechnung geknüpft ist:
Abrechnung über warme Betriebskosten, Heizkostenabrechnung
- Die Berechnung als Pauschale ist normalerweise bei Wohnraummiete nicht möglich:
Mietwohnung - Heizkostenpauschale nur ausnahmsweise zulässig
Erhöhungen der Betriebskosten, die beim Vermieter anfallen, können meist an die Mietpartei weitergeben werden.
Wenn die Betriebskosten sinken, muss der Vermieter auch die Zahlungsverpflichtung der Mietpartei entsprechend senken:
Miete senken, wenn Betriebskosten sinken
Senkung der Vorauszahlung für Heizkosten und Warmwasserkosten
Häufig enthalten die Vereinbarungen auch das Recht des Vermieters, neue Betriebskosten auf die Mietpartei umzulegen.
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