​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Heizkosten, Warmwasserkosten - Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel
Heizkosten und Warmwasserkosten werden bei Mehrfamilienhäusern aufgeteilt in Grundkosten und Verbrauchskosten, nach einem festgelegten Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel.
Heizkosten, Warmwasserkosten - Grundkosten und Verbrauch - Umlageschlüssel
Die Kosten für Heizung und Warmwasserkosten hängen von dem Verbrauch in den einzelnen Wohnungen ab, es gibt aber auch Kostenanteile, die alle Wohnungen ähnlich stark betreffen, die also dem Verbrauch nicht zugeordnet werden können, sogenannte Grundkosten.
Bei der Heizkostenabrechnung muss zwischen diesen Kostenanteilen unterschieden werden.
Vermieter müssen sich an die Regelungen der Heizkostenverordnung halten:
Heizkostenverordnung - Bedeutung für die Heizkostenabrechnung
- Für die Abrechnung der Kosten ist die verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Verteilung der Kosten vorgeschrieben.
Heizkostenabrechnung - Verteilerschlüssel trennt Grundkosten und Verbrauchskosten
Eine Aufteilung ist vorgeschrieben in:
- Grundkosten in der Heizkostenabrechnung
das sind diejenigen, die nicht vom Verbrauch in der einzelnen Wohnung abhängen.
In den Grundkosten sind also diejenigen Kosten enthalten, die eine Heizungsanlage allein schon durch ihren Betrieb bzw. Erhaltung der Betriebsbereitschaft verursacht. - Verbrauchskosten in der Heizkostenabrechnung
werden nach dem Verbrauch in der einzelnen Wohnung bemessen.
Dafür werden die Gesamtkosten, die für Heizung und Warmwasser entstehen, nach einem festen Maßstab in diese beiden Positionen aufgeteilt.
Verteilerschlüssel Heizkosten, Warmwasserkosten in der Heizkostenabrechnung der Wohnung
Mindestens 50 % der Kosten sind als Verbrauchskosten abzurechnen, möglich sind höchstens 70 %.
Der Grundkostenanteil beträgt laut Heizkostenverordnung mindestens 30% und höchstens 50%.
Verteilerschlüssel für Heizkosten, Warmwasserkosten steht oft im Mietvertrag
Maßgeblich ist zunächst die Vereinbarung im Mietvertrag oder einer späteren Vereinbarung:
- Folgende Verteilerschlüssel können festgelegt sein:
70 : 30 oder
60 : 40 oder
50 : 50
Entsprechend dem jeweils geltenden Verteilerschlüssel müssen die Kosten in der Abrechnung aufgeteilt werden. - Wurde die Zentralheizung erst später eingebaut, sollte über die Kostenverteilung eine besondere Vereinbarung bestehen.
Der einmal gewählte Verteilerschlüssel kann auch später geändert worden sein, weicht deshalb vom Mietvertrag ab.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vermieter auch einen anderen Verteilungsschlüssel festlegen.
- Aber auch Mieter können (gemäß BGH-Urteil), bei bestimmten Gegebenheiten, eine Änderung des Verteilerschlüssels verlangen.
Einzelheiten:
Heizkosten mit 70% nach Verbrauch umlegen kann Mieter verlangen
Einwendungen gegen die Heizkostenabrechnung rechtzeitig erheben
Alle Einwände gegen eine Heizkostenabrechnung müssen innerhalb der Einwendungsfrist von 12 Monaten beim Vermieter vorliegen.
- Das betrifft auch den angewendeten Verteilerschlüssel.
Den Einwand müssen Sie wiederholen, auch wenn Sie ihn schon zu älteren Abrechnungen gegenüber dem Vermieter erhoben haben.
Heizkostenabrechnung Mietwohnung prüfen - Gründe für Widerspruch
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: