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Heizkosten, Warmwasserkosten Wohnung - Vereinbarung im Mietvertrag

Ist die Wohnung mit Zentralheizung und Warmwasserversorgung ausgestattet, dann findet sich meist im Mietvertrag die Regelung, wie die Heizkosten und Warmwasserkosten auf die Wohnungen / die Mieter im Rahmen der Heizkostenabrechnung verteilt werden.

Vereinbarung über Heizung und Warmwasser im Mietvertrag der Wohnung

Wenn es um Fragen von Heizkosten oder Warmwasserkosten geht, suchen Sie zunächst einmal die Vereinbarung, den Mietvertrag heraus, in der die entsprechenen Regelungen stehen.

Vereinbarung im Mietvertrag zu den Heizkosten, Warmwasserkosten der Mietwohnung

Im Mietvertrag steht bei zentraler Beheizung und ggf. Warmwasserversorgung normalerweise,

Heizkostenpauschale für die Wohnung ist im Mietvertrag vereinbart

Ausnahmsweise kann eine Heizkostenpauschale vereinbart sein:
Mietwohnung - Heizkostenpauschale nur ausnahmsweise zulässig.

Oder es ist - sehr selten - vereinbart, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser in der Miete enthalten sind. Dann handelt es sich um eine Bruttowarmmiete.

Spätere Vereinbarung, Vertragsänderung über Heizkosten und Warmwasserkosten

Manchmal ist auch die Regelung, wie die Kosten umgelegt werden, erst nachträglich geschlossen oder nachträglich geändert worden. 

Anspruch auf Abänderung des Mietvertrages bezüglich Heizkosten und Warmwasser

Beide Seiten können in besonderen Fällen einen Anspruch auf Abänderung der bisherigen Vereinbarung über Kosten für Heizung und Warmwasser haben:
Vertragsänderung der Vereinbarung für Heizkosten und Warmwasserkosten



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