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Ratgeber Untervermietung
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Heizkosten, Warmwasserkosten Wohnung - Vereinbarung im Mietvertrag
Ist die Wohnung mit Zentralheizung und Warmwasserversorgung ausgestattet, dann findet sich meist im Mietvertrag die Regelung, wie die Heizkosten und Warmwasserkosten auf die Wohnungen / die Mieter im Rahmen der Heizkostenabrechnung verteilt werden.
Vereinbarung über Heizung und Warmwasser im Mietvertrag der Wohnung
Wenn es um Fragen von Heizkosten oder Warmwasserkosten geht, suchen Sie zunächst einmal die Vereinbarung, den Mietvertrag heraus, in der die entsprechenen Regelungen stehen.
Vereinbarung im Mietvertrag zu den Heizkosten, Warmwasserkosten der Mietwohnung
Im Mietvertrag steht bei zentraler Beheizung und ggf. Warmwasserversorgung normalerweise,
- ob Sie einen monatlichen Vorschuss zu zahlen haben und in welcher Höhe:
Vorauszahlung, Vorschuss für Heizkosten, Warmwasser vereinbart. - nach welchem Umlageschlüssel die Kosten verteilt werden:
Verteilerschlüssel, Umlageschlüssel für Heizkosten, Warmwasserkosten. - der Zeitraum, die Abrechnungsperiode für die Abrechnung über die Vorschüsse:
Abrechnung über warme Betriebskosten, Heizkostenabrechnung.
Es kann auch festgelegt sein, dass für die Abrechnung nicht das Kalenderjahr, sondern eine andere Abrechnungsperiode gelten soll:
Abrechnungsperiode warme Betriebskosten meist das Kalenderjahr.
Heizkostenpauschale für die Wohnung ist im Mietvertrag vereinbart
Ausnahmsweise kann eine Heizkostenpauschale vereinbart sein:
Mietwohnung - Heizkostenpauschale nur ausnahmsweise zulässig.
Oder es ist - sehr selten - vereinbart, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser in der Miete enthalten sind. Dann handelt es sich um eine Bruttowarmmiete.
Spätere Vereinbarung, Vertragsänderung über Heizkosten und Warmwasserkosten
Manchmal ist auch die Regelung, wie die Kosten umgelegt werden, erst nachträglich geschlossen oder nachträglich geändert worden.
- Die Höhe eines Vorschusses kann vom Vermieter einseitig geändert werden, auf der Grundlage der letzten Abrechnung, wenn die Vorauszahlungen die entstehenden Kosten nicht mehr decken:
Vermieter kann die Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen.
Anspruch auf Abänderung des Mietvertrages bezüglich Heizkosten und Warmwasser
Beide Seiten können in besonderen Fällen einen Anspruch auf Abänderung der bisherigen Vereinbarung über Kosten für Heizung und Warmwasser haben:
Vertragsänderung der Vereinbarung für Heizkosten und Warmwasserkosten.
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