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Heizkostenabrechnung Wohnung - Richtigkeit muss Vermieter beweisen

Verlangt der Vermieter die Nachzahlung von Heizkosten, dann ist er für die Richtigkeit der Heizkostenabrechnung beweispflichtig. Das gilt auch für die Heizkostenabrechnung

Abrechnung für Heizkosten ergab ungewöhnlich hohe Nachzahlung für eine Mietwohnung

Für zwei Jahre sollten die Mieter über 5.000 € Heizkosten nachzahlen. Ihre Wohnung hatte zwar nur etwa ein Achtel der Wohnfläche des Hauses, sie sollten aber über 40 % der Heizwärme verbraucht haben. Die Mieter zweifelten die Richtigkeit der Abrechnungen an, verlangten Einsicht in die Belege, und zwar auch in die Unterlagen der Ablesung der anderen Wohnungen: 
Heizkostenabrechnung - Einsicht in Verbrauchswerte der Nachbarn  

Belege für die Heizkosten der anderen Mietwohnungen nicht vorgelegt

Der Vermieter verweigerte die Vorlage dieser Belege und gab auch sonst keine nachvollziehbare Erklärung, wie diese extrem abweichende Heizkostenbelastung zustande gekommen sein soll. Dennoch verurteilten Amtsgericht und Landgericht die Mieter zur Zahlung der Abrechnungsbeträge.

Bundesgerichtshof - Anspruch auf Einsicht in alle Belege zur Heizkostenabrechnung

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 7. Februar 2018 - Az. VIII ZR 189/17.

Der BGH entschied, der Mieter könne immer verlangen, dass ihm alle Belege vorgelegt werden, die zur Heizkostenabrechnung gehören.
Heizkostenabrechnung für Wohnung prüfen - Prüfung der Belege 

  • Das seien eben auch die Ablesebelege für die anderen Wohnungen, denn ohne sie lasse sich die Richtigkeit der Gesamtabrechnung nicht prüfen.

Anders als die Richter am Landgericht meinten, müsse der Mieter auch nicht weiter darlegen oder beweisen, dass diese weiteren Belege nötig sind, und dass die Abrechnungen falsch sind.

  • Denn für die Richtigkeit der Abrechnung sei der Vermieter beweispflichtig.

Betriebskosten - Vermieter lässt keine Belegprüfung zu, Nachzahlung durfte verweigert werden

Solange der Vermieter die Vorlage der Belege verweigere, habe der Vermieter auch keinen Zahlungsanspruch aus der Abrechnung, entschied der BGH und wies die Klage ab.

Hinweis


Eine fachkundige Beratung im Einzelfall ist aber unbedingt zu empfehlen. Selten liegt ein Fall so extrem wie hier. Nichtzahlung des Abrechnungsbetrages kann in anderen Fällen hoch riskant sein.


Redaktion


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