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Heizkostenabrechnung - Einsicht in Verbrauchswerte der Nachbarn 

Wollen Mieter die Heizkostenabrechnung prüfen, dann kann dafür Einsicht in die Unterlagen genommen werden. Das Recht auf Prüfung der Unterlagen der Heizkostenabrechnung umfasst auch das Recht zur Einsicht in die Abrechnungen der Nachbarn zum Prüfen der eigenen Verbrauchs.

Heizkosten prüfen - dazu gehören alle Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser

Einsicht in die Belege der Heizkostenabrechnung - Mieter können verlangen, dass alle Belege vorgelegt werden.

Dazu gehört dann auch, dass der Vermieter für die Prüfung der Abrechnung alle Verbrauchsablesewerte für Heizung und Warmwasser des Hauses vorlegt,

  • auch die der Nachbarn.
  • Das Landgericht Berlin hat am  (Az. 63 S 132/16) hat ausdrücklich geurteilt, dass der Mieter bei einer Abrechnung über Heizkosten und Warmwasser das Recht zur Belegeinsicht in die Abrechnungsunterlagen über den Verbrauch der anderen Mieter des Hauses hat.

Zur Prüfung der Heizkostenabrechnung reichen die eigenen Verbrauchswerte nicht aus

Das Argument des Vermieters, der Mieter könne doch an seinen Heizkostenverteilern in der Wohnung die seine Wohnung betreffenden Werte ablesen, ließ das Gericht nicht gelten.

  • Für die Prüfung der Abrechnung kommt es auch auf die Ablesewerte der anderen Wohnungen an.
Hinweis


Fehlen bei der Einsicht Belege, so ist das schriftlich zu beanstanden. Eine Fristsetzung von 3 Wochen für die Vorlage der fehlenden Unterlagen ist ausreichend.  Weitere Hinweise:

Lassen Sie sich nicht irritieren, wenn sich der Vermieter aus Datenschutzgründen weigern sollte, die Ablesewerte der Nachbarn zur Einsicht zur Verfügung zu stellen - damit hat das rechtlich gesehen nichts zu tun.


Redaktion


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