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Heizkostenabrechnungen der Nachbarn dürfen Mieter einsehen

Mieter haben einen berechtigten Anspruch zu erfahren, wie viel Heizenergie Nachbarn verbraucht haben, wenn Zweifel an der vorgelegten Heizkostenabrechnung des Eigentümers bestehen, dürfen die Heizkostenabrechnungen der Nachbarn einsehen.

Heizkostenabrechnung - Vermieter muss über Vorschüsse abrechnen

Meist werden zusätzlich zur Miete Heizkostenvorschüsse gezahlt. Dann muss der Vermieter jährlich über diese Vorschüsse abrechnen, einen Heizkostenabrechnung erteilen.

Heizkostenabrechnung - Anforderungen an die Abrechnung

Heizkosten - Abrechnung für das ganze Haus, anteilige Kosten der Wohnung

Die Heizkostenabrechnung muss darstellen, welche Kosten für die Heizung (und ggf. zentral geliefertes Warmwasser) in dem Haus insgesamt entstanden sind, und muss diese dann korrekt auf die einzelnen Wohnungen anteilig umlegen.

Wenn die Heizkostenabrechnung eine Nachzahlung ergibt 

Vermieter will Unterlagen zum Heizkostenverbrauch der Nachbarn nicht vorlegen

In einem am Landgericht Berlin verhandelten Fall hatte ein Mieter Einwände gegen seine Abrechnung, weil ihm die geforderte Nachzahlung für seinen Heizkostenverbrauch zu hoch erschien. Da der Vermieter die Einsicht in die anderen Abrechnungen des Hauses verweigerte, leistete der Mieter nicht die geforderte Nachzahlung, machte von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch: 
Zurückbehaltungsrecht für Mieter - Miete, Zahlungen zurückbehalten 

Das Amtsgericht gab dem Vermieter Recht, lehnte die Einsichtnahme ab.

Prüfen Heizkostenabrechnung - Einsichtnahme in Heizkostenabrechnungen der Nachbarn

Das Landgericht urteilte mit Urteil vom 12.7.2013 (Az. 65 S 141/12), dass nur in Kenntnis der Kosten, die anderen Mietern in Rechnung gestellt wurden, also durch die Einsichtnahme in die anderen Heizkostenabrechnungen, es für den Mieter möglich sei, die vom Vermieter gemachten Angaben zum Gesamtverbrauch zu prüfen.

  • Durch das vom Gericht bestätigte Recht auf Einsicht in die anderen Heizkostenabrechnungen des Mietshauses dürfen Mieter vom Vermieter verlangen, dass die anderen Abrechnungen zur Prüfung der eigenen Abrechnung eingesehen werden.

Der Einwand des Vermieters, dass die Einsichtnahme wegen der Einhaltung des Datenschutzes nicht möglich sei, wurde vom Gericht nicht akzeptiert: Der Vermieter könne bestimmte Angaben in den vorzulegenden Abrechnungen unkenntlich machen. 



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