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Heizkostenverordnung - Bedeutung für die Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenverordnung soll dafür sorgen, dass Wohnungsmieter gerecht entsprechend ihrem Verbrauch an den Kosten für Heizwärme und / oder Warmwasser über die Heizkostenabrechnung beteiligt werden.

Heizkostenverordnung - Heizkostenvorschuss und Heizkostenabrechnung

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, über die Kosten für Heizwärme und Warmwasserbereitung - sogenannte warme Betriebskosten - "verbrauchsabhängig" abzurechnen, also den jeweiligen Verbrauch zu erfassen und daraus dann den entsprechenden Kostenanteil des einzelnen Mieters zu berechnen: 
Heizkostenabrechnung - Vermieter muss Richtigkeit beweisen

Regelungen der Heizkostenverordnung müssen eingehalten werden

  • Die Regelungen der Heizkostenverordnung sind zwingend, das heißt sie gelten auch dann, wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist. 

Wenige Ausnahmen in der Heizkostenverordnung

Nur in Ausnahmefällen lässt die Heizkostenverordnung noch den Ansatz einer Pauschale für Heizkosten und / oder Warmwasserkosten zu: 
Mietwohnung - Heizkostenpauschale nur ausnahmsweise zulässig

Heizkosten verbrauchsabhängig erfassen, Heizkostenabrechnung

Der Vermieter verlangt also normalerweise Vorschüsse für warme Betriebskosten und muss am Ende jeder Abrechnungsperiode eine Abrechnung (über Betriebskosten) über Heizkosten vorlegen: Vereinbarung im Mietvertrag über Heizkosten, Warmwasserkosten

  • Wird nur die Heizwärme zentral erzeugt, dann muss an den Endgeräten der Verbrauch erfasst werden. Dieser Verbrauch wird dann ins Verhältnis gesetzt zum Gesamtverbrauch. Allerdings ist es zulässig, dass bis zu 50 % der Kosten nicht nach Verbrauch, sondern nach Flächenanteilen verteilt werden.  Dadurch soll erfasst werden, dass eine Wohnung auch durch die Beheizung des Gebäudes mitbeheizt wird. Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50, höchstens zu 70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Mieter abgerechnet werden.
  • Wird auch Warmwasser zentral erzeugt (also nicht durch einen Boiler oder Durchlauferhitzer in der Wohnung), dann muss der Warmwasserverbrauch in der einzelnen Wohnung erfasst und als Anteil an den Gesamt-Warmwasserkosten berechnet werden.
  • Wird durch eine kombinierte Anlage sowohl die Heizwärme als auch die Wassererwärmung geliefert, muss vom Vermieter zunächst der Anteil der Kosten ausgerechnet werden, der auf Warmwassererzeugung entfällt und er muss dann die Kosten für Warmwasser und für Heizwärme nach den dafür geltenden Regeln umlegen.

Mieterwechsel im laufenden Jahr - Heizkostenverordnung und Gradtagszahlentabelle

Erfolgt ein Mieterwechsel im laufenden Jahr, so kann es erforderlich sein, dass die Abrechnung der Heizkosten gemäß der Heizkostenverordnung über die Gradtagzahlentabelle erfolgt:
Abrechnung Heizkosten bei Auszug, Mieterwechsel im laufenden Jahr

Im Einzelnen kann die Berechnung kompliziert sein, die Rechtsprechung lässt auch Ausnahmen z.B. für Einrohrheizungen zu. Lassen Sie sich fachkundig beraten.

Heizkostenverordnung soll Endverbraucher anhalten Energie zu sparen

Die Heizkostenverordnung (genau: Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten) ist 1976 eingeführt worden, während der ersten Ölkrise.
Sie soll bewirken, dass Endverbraucher möglichst sparsam mit Energie umgehen. 


Redaktion


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