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Heizkosten, Warmwasserkosten - nachträgliche Änderung Mietvertrag

Es kann nach Abschluss des Mietvertrages dazu kommen, dass eine Vereinbarung über Heizkosten und Warmwasserkosten geschlossen oder die bisherige Vereinbarung geändert wird.

Vertragliche Vereinbarung zu Heizung und Heizkosten meist schon im Mietvertrag

Wenn die Wohnung vom Vermieter mit Heizwärme und Warmwasser versorgt wird, dann sollen in aller Regel Sie als Mieterin oder Mieter die Kosten dafür tragen. Meist ist eine Vereinbarung darüber, wie die Heizkosten und Warmwasserkosten auf die Wohnungen / die Mieter verteilt werden, schon im Mietvertrag enthalten: 
Warme Betriebskosten: Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung 

Spätere Vereinbarung über Heizkosten und Warmwasserkosten, zB. wegen Modernisierung

Wird erst nach Mietvertragsabschluss eine zentrale Heizung und / oder Warmwasserversorung geschaffen, dann wird auch die Regelung, wie die Kosten umgelegt werden, erst nachträglich getroffen, z.B. durch separate Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag, oder (selten) in einer Modernisierungsvereinbarung.

Hinweis


Fragen zu Heizkosten oder Warmwasserkosten können durch die Heizkostenverordnung zu beantworten sein: Heizkostenverordnung - Bedeutung für die Heizkostenabrechnung 

Inhalt der nachträglichen Vereinbarung über Heizkosten und Warmwasserkosten der Wohnung

In einer solchen Vereinbarung ist zu regeln,

Ausnahmsweise kann auch eine Heizkostenpauschale vereinbart sein, oder es ist - sehr selten - vereinbart, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser in der Miete enthalten sind, die sogenannte Bruttowarmmiete.

Vertragsänderung der Regelung über warme Betriebskosten

Die einmal geschlossene Vereinbarung kann später durch eine Vertragsänderung anders festgelegt werden.
Das heißt, der Umlageschlüssel, die Zahlung von Vorschüssen oder Pauschalen, die Abrechnungsperiode und sonstige Einzelheiten können durch Zustimmung aller Beteiligten dieses Vertrages abgeändert werden.

Hinweis


Es kann möglich sein, dass auch Mieter Anspruch auf die Änderung des Verteilerschlüssels haben, wenn dieser nicht der Heizkostenverordnung entspricht: 
Heizkosten mit 70% nach Verbrauch umlegen - ausnahmsweise kann Mieter das verlangen 

Die Heizkostenverordnung schreibt einige Maßstäbe vor. Lassen Sie prüfen, ob die vorgesehene oder abgeschlossene Vereinbarung rechtmäßig ist.

Anspruch auf Änderung des Vertrages bezüglich Heizkosten für Mieter und Vermieter

Beide Seiten können in besonderen Fällen einen Anspruch auf Abänderung der bisherigen Vereinbarung über Kosten für Heizung und Warmwasser haben.



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